Sie befinden sich hier: Bauen & WirtschaftGrundstücke & ImmobilienBauberatung
Aufgaben und Zuständigkeiten der Bauordnungsabteilung
Die Stadt Burgdorf nimmt gemäß § 57 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) die Aufgaben einer unteren Bauaufsichtsbehörde wahr. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit für das gesamte Stadtgebiet Burgdorf berät sie die Bauwilligen bei der Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung und dem Abbruch baulicher Anlagen. Die Bauaufsichtsbehörde hat, soweit erforderlich, darüber zu wachen und darauf einzuwirken, dass bauliche Anlagen, Grundstücke und Baumaßnahmen dem öffentlichen Baurecht entsprechen.
Die Bauordnungsabteilung ist insbesondere zuständig für:
- Bauberatung
- die Bearbeitung und Erteilung von Bauvorbescheiden
- die Bearbeitung und Erteilung von Baugenehmigungen
- das Verlängern von Baugenehmigungen
- die Entgegennahme von Mitteilungen nach § 62 NBauO
- die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Der Bauordnungsabteilung angegliedert ist die untere Denkmalschutzbehörde. Diese ist insbesondere zuständig für:
- die Beratung in denkmalschutzrechtlichen Fragen
- die Erteilung denkmalschutzrechtlicher Genehmigungen
- Die Erteilung von Steuerbescheiden zur Vorlage beim Finanzamt
Organisationseinheiten
63 - Bauordnung | |
Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-361 Telefax: 05136 898-372 E-Mail: bauordnung@burgdorf.deHomepage: http://www.burgdorf.de | Allgemeine Sprechzeiten: Mo. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Mi und Fr. 08.00 - 13.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |