Baulückenkataster der Stadt Burgdorf
Die Stadt Burgdorf hat 2017/2018 durch ein externes Büro ein Baulückenkataster für die Kernstadt und den Ortsteil Ehlershausen erstellen lassen, um die Innenentwicklung in Burgdorf zu stärken. Damit kommt die Stadt Burgdorf den gesetzlichen Vorgaben zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden nach.
Im Rahmen der Erstellung des Baulückenkatasters wurden Flächen erfasst, die kurzfristig für eine (Wohn-)Bebauung zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass die Flächen entweder im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans liegen und noch nicht bebaut sind oder dass die Flächen im sogenannten unbeplanten Innenbereich liegen. Hier handelt es sich meist um die klassischen Baulücken zwischen zwei Grundstücken oder große Handtuchgrundstücke, die zum Teil noch nachverdichtet werden können.
Derzeit stehen leider keine Baulücken mehr zur Verfügung.
Falls Sie Interesse an der Veröffentlichung Ihres Grundstücks im Baulückenkataster haben, können Sie sich gerne an die Stadtplanungsabteilung wenden. Wir können Ihnen eine Auskunft darüber geben, ob Ihr Grundstück im Baulückenkataster geführt wird und wie Sie das Grundstück auf dieser Internetseite veröffentlichen lassen können.
Ansprechpartner/in
Frau Sabine Nagel![]() | |
Rathaus IV, Zimmer 43 // EG Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-364 Telefax: 05136 898-372 E-Mail: stadtplanung@burgdorf.de |
Organisationseinheiten
61 - Stadtplanung und Umwelt | |
Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-378 Telefax: 05136 898-372 E-Mail: stadtplanung@burgdorf.deHomepage: http://www.burgdorf.de | Allgemeine Sprechzeiten: Mo. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Mi und Fr. 08.00 - 13.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |