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Was sind Bauleitpläne & Satzungen?
Im Stadtgebiet überschneiden sich eine Vielzahl unterschiedlicher städtebaulicher Planungen. Die Grundlage aller Planungsschritte sind die städtebaulichen Rahmenplanungen (informelle Planungen) und der nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in formellem Verfahren aufgestellte Flächennutzungsplan (FNP).
Im Flächennutzungsplan ist die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde für das ganze Stadtgebiet in den Grundzügen dargestellt. Als sogenannter vorbereitender Bauleitplan bildet der rechtswirksame FNP, einschließlich aller rechtswirksamen FNP-Änderungen, die planerische Basis für die aus ihm zu entwickelnde, verbindliche Bauleitplanung.
In der verbindlichen Bauleitplanung werden für kleinere Teilflächen des Stadtgebietes Bebauungspläne (B-Pläne) aufgestellt. Diese setzen die rechtsverbindlichen Vorschriften für (Bau-) Vorhaben in ihrem Geltungsbereich fest - rechtskräftige B-Pläne. Unter dem Begriff „Bauleitpläne" werden hier auch die Örtlichen Bauvorschriften (ÖBV) und Veränderungssperren gefasst. Diese sind den jeweiligen Bebauungsplänen zugeordnet und unter rechtskräftige B-Pläne einzusehen.
Alle Bauleitpläne werden in einem öffentlichen Verfahren aufgestellt, bei dem über die Verfahrensschritte der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 BauGB) jeder Bürger Stellung nehmen kann. Die aktuellen Bauleitplanverfahren können unter FNP-Änderungen im Verfahren und unter B-Pläne im Verfahren eingesehen werden.
Die ortsüblichen Bekanntmachungen der aktuellen Bauleitplanverfahren können unter der Rubrik „Rathaus / Bekanntmachungen" eingesehen werden.
Städtebauliche Satzungen nach dem BauGB werden für spezielle Teilbereiche des Stadtgebietes aufgestellt.
Ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren hierfür gibt es nicht.
Auskünfte über Städtebauliche Rahmenplanungen, über den Flächennutzungsplan, zu Bebauungsplänen und zu den Satzungen der Stadt Burgdorf erteilt die Stadtplanungsabteilung.
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