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Das kommunale Einzelhandelskonzept - ein Baustein aktueller städtebaulicher Planungen
Das Einzelhandelskonzept dient der mittel- bis langfristigen Steuerung der Einzelhandelsstruktur. Ausgehend von der Angebots- und Nachfragesituation werden absatzwirtschaftliche Entwicklungsspielräume aufgezeigt. Zur räumlichen Steuerung wird ein Zentren- und Standortkonzept mit Ansiedlungszielen entwickelt, zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Einzelhandelssortimenten differenziert.
Das erste kommunale Einzelhandelskonzept für die Stadt Burgdorf wurde am 13.12.2007 beschlossen. Eine Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Burgdorf mit dem Schwerpunkt Nahversorgung erfolgte per Beschluss vom 27.06.2019. Die Einzelhandelskonzepte wurden vom Rat der Stadt Burgdorf als städtebauliche Entwicklungskonzepte im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Die Einzelhandelskonzepte stellen eine Entscheidungsbasis dar:
- zur städtebaulichen Beurteilung neuer Einzelhandelsvorhaben,
- zur Sicherung und Weiterentwicklung der Innenstadt,
- zur Sicherung und Ergänzung der wohnortnahen Grundversorgung,
- zum Umgang mit den bestehenden Bebauungsplanfestsetzungen,
- für künftige Bauleitplan-Aufstellungs- und Änderungsverfahren,
- zur Steuerung und Begrenzung innenstadtrelevanter Randsortimente
- und nicht zuletzt für die interkommunale Abstimmung und die kommunale Abwägung.
Einzelhandelskonzept 2007 (5MB)
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes 2019
Ansprechpartner/in
Frau Imke Herbst![]() | |
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Organisationseinheiten
61 - Stadtplanung und Umwelt | |
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