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Stadtsanierung
Städte und Gemeinden stehen regelmäßig vor Herausforderungen im Bereich der Stadtentwicklung. Der wirtschaftliche und demographische Strukturwandel birgt neben den städtebaulichen Herausforderungen ein hohes Anpassungserfordernis, um auch in Zukunft einen qualitativen Beitrag für ein attraktives Wohn- und Arbeitsumfeld leisten zu können.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, kann auf das Instrument der Städtebauförderung zurückgegriffen werden. Darin besteht für Kommunen die Möglichkeit, im Rahmen einer mehrjährigen Sanierungsmaßnahme finanzielle Fördermittel aus einem Bund-Länder-Topf zur Unterstützung der Innenentwicklung zu beanspruchen.
Die Aufnahme in die Städtebauförderung setzt das Einreichen eines Programmantrages bei dem Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zum 01.06. eines Jahres voraus. Dafür ist auf Grundlage des Baugesetzbuches die sogenannte „Vorbereitende Untersuchung“ von der Kommune durchzuführen. (§141 BauGB).
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