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Vorbereitende Untersuchung
Einleitung der Vorbereitenden Untersuchung (VU)
Der Rat der Stadt Burgdorf hat in seiner Sitzung am 29.10.2020 die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchung (VU) gem. §141 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Deren Durchführung ist Voraussetzung für die Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung. Das Ziel dieser Untersuchungen ist, Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit einer städtebaulichen Sanierung im dafür abgegrenzten Untersuchungsgebiet zu gewinnen. Dieses umfasst den Kernbereich der Innenstadt und ist auf der beiliegenden Abbildung einzusehen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der VU soll bis zum 01.06.2021 ein Antrag zur Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung gestellt werden.
Das Ziel von Städtebauförderprogrammen ist in mehrjährigen Sanierungsmaßnahmen die Behebung von sogenannten „städtebaulichen Missständen“ durch den Einsatz von Städtebaufördermitteln. Diese stammen aus einem Bund-Länder-Fördertopf und werden um entsprechende Eigenmittel der Stadt ergänzt. Durch den Einsatz der Fördermittel soll der Innenstadtbereich der Stadt Burgdorf als lebendiger und attraktiver Ort für Wohnen, Arbeiten und Leben sowie als Standort für Wirtschaft und Kultur weiterentwickelt werden.
Mit dem Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchung sollen außerdem im Zuge der Beteiligung von der Sanierung betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange über Ihre Rechte und Pflichten sowie über Ihre Möglichkeiten informiert und beraten werden (§§ 137-139 BauGB). Hierzu verweisen wir auf die Sitzungsvorlage des Ratsbeschlusses zur Einleitung der VU vom 29.10.2020.
Um Ihnen eine umfassende Informationsmöglichkeit zu geben, werden wir auf dieser Seite aktuelle Stände der Vorbereitenden Untersuchung veröffentlichen. Weitere Informationen zur Städtebauförderung in Niedersachsen erhalten Sie unter folgenden Links:
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Nds. Ministerium für Umwelt, Bauen, Energie und Klimaschutz
Ansprechpartner/in
Herr Benedict Schmidtmann![]() | |
Rathaus IV Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-369 Telefax: 05136 898-372 E-Mail: stadtplanung@burgdorf.de |
Organisationseinheiten
61 - Stadtplanung und Umwelt | |
Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-378 Telefax: 05136 898-372 E-Mail: stadtplanung@burgdorf.deHomepage: http://www.burgdorf.de | Allgemeine Sprechzeiten: Mo. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Mi und Fr. 08.00 - 13.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
Links
- Vorlage Einleitung der Vorbereitende Untersuchung
- Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für das Gebiet „Innenstadt Burgdorf“
- Beauftragung des Büros „plan-WerkStadt“ zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchung
- Bekanntmachung Bürgerbeteiligung