Radfahrstreifen und Schutzstreifen
© Stadt BurgdorfRadfahrstreifen - der andere Fahrradweg
Radfahrstreifen sind von der Fahrbahn durch eine dicke, durchgezogene Linie getrennt und mit auffälligen Fahrradpiktogrammen markiert. Auf diesem Weg bleiben Radler wie auf einem eigenen Fahrradweg unter sich.
Radfahrer
... auf dem Radfahrstreifen richten sich an der Ampel nach der Radfahrer-Ampel. Gibt es nur eine Ampel für den Autoverkehr, gilt diese auch für Radler.
Autos, Busse und LKW
... dürfen den Radfahrstreifen lediglich überqueren, um auf einen Parkplatz oder ein anderes Grundstück zu gelangen. Das Fahren, Halten oder Parken ist für Autos und LKW auf dem Radfahrstreifen verboten.
Radfahrstreifen in Burgdorf
... gibt es schon jetzt überall dort, wo die Fahrbahn breit genug dafür ist, zum Beispiel in der Uetzer Straße.
© Stadt BurgdorfSchutzstreifen - Teil der Fahrbahn
Der Schutzstreifen ist durch eine dünne, unterbrochene Linie von der Fahrbahn getrennt und wie Radfahrstreifen mit auffälligen Fahrrad-Piktogrammen markiert. Er ist ein Teil der Fahrbahn.
Radfahrer
... benutzen den Gehweg nicht, wenn ihnen auf beiden Seiten der Fahrbahn Schutzstreifen zur Verfügung stehen (z. B. Immenser Straße).
... dürfen auf der gegenüberliegenden Seite den Radweg (ggf. auch Gehweg, wenn dieser für den Radverkehr freigegeben ist) oder die Fahrbahn benutzen, wenn es nur einen Schutzstreifen gibt (z. B. Vor dem Celler Tor).
Dabei gilt immer der Rechtsverkehr. An Ampeln richten sich Radfahrer auf Schutzstreifen nach den Signalen für den Autoverkehr.
Autos, Busse und LKW
... dürfen im Regelfall den Schutzstreifen nicht überfahren. Anderen Fahrzeugen dürfen sie im Ausnahmefall auf einem Schutzstreifen ausweichen.
Bei Überholen von Radfahrern müssen sie mindestens 1,5 Meter Abstand zu den Radlern einhalten und dürfen diese nicht gefährden. Wird es eng, warten Autofahrer eine Lücke im Gegenverkehr ab, um einen Radler gefahrlos zu überholen.
Auf einem Schutzstreifen dürfen Autos maximal drei Minuten halten. Das Parken ist dort verboten.
Schutzstreifen in Burgdorf
... gibt es für Radler schon jetzt oder in naher Zukunft an vielen Straßen. Dazu gehören die Immenser Straße, die Immenser Landstraße, die Straße Vor dem Celler Tor, die Sprengelstraße in Schillerslage und die Burgdorfer Straße in Otze.
Radfahrstreifen und Schutzstreifen sind super, weil
- sie hohen Fahrkomfort bieten und Radler schnell voran kommen
- Radler und Fußgänger besser miteinander auskommen
- Radler für Autofahrer besser zu sehen sind, besonders an Kreuzungen und Zufahrten
- weniger Radler als Geisterfahrer unterwegs sind und damit weniger Unfälle verursachen.
Was ist noch zu beachten bei den neuen Regelungen:
An Bushaltestellen sind die Schutz- und Radfahrstreifen in der Regel unterbrochen. Radfahrer können haltende Busse, wenn kein Gegenverkehr kommt, links überholen oder sie warten hinter dem Bus, bis dieser wieder anfährt.
Die Aufstellflächen für Radfahrer im Bereich der Kreuzungen sind von Kraftfahrzeugen freizuhalten. Nach Möglichkeit ist auch der Schutzstreifen, der zu den Aufstellflächen führt, freizuhalten. Nur so können die Radfahrer die Aufstellflächen auch erreichen.
Besser dran denken:
Im Dunkeln besteht auch für Fahrradfahrer strikte Licht-Pflicht. Sonst besteht die Gefahr, dass Autofahrer sie zu spät oder gar nicht erkennen.
Tipp: Reflektierende Warnwesten bieten zusätzliche Sicherheit.
Kinder unter 8 Jahren müssen mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen. Kinder zwischen 8 und 10 Jahren dürfen zwischen Gehweg und Fahrbahn wählen.
Am besten fährt es sich mit gegenseitiger Rücksichtnahme.
Die Verkehrszeichen sowie die Schutz- und Radfahrstreifen werden in folgenden Flyern näher erläutert.
Die Flyer können Sie im PDF-Format nachfolgend ansehen:
Richtig Radeln (Region Hannover, Polizei Hannover)
Radfahr- und Schutzstreifen in Burgdorf (Stadt Burgdorf9
Wegweiser Radwege (Deutsche Verkehrswacht, Landesverkehrswacht Niedersachsen)
Organisationseinheiten
FB 3.2 - Tiefbau | |
Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-0 Telefax: 05136 898-113 Homepage: http://www.burgdorf.de | |
66 - Tiefbau | |
Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-0 Telefax: 05136 898-113 E-Mail: tiefbau@burgdorf.deHomepage: http://www.burgdorf.de | Allgemeine Sprechzeiten: Mo. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Mi und Fr. 08.00 - 13.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |