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Radverkehrsplanungen Uetzer Straße/Vor den Höfen und Sprengelstraße
Die Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht ist abgeschlossen. Weitergehende Information zu diesem Thema erhalten Sie hier.
Nachfolgend werden die Planungen zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in den Straßen Uetzer Straße / Vor den Höfen sowie zur Radverkehrsführung in der Sprengelstraße in Schillerslage vorgestellt.
Die Planungen wurden mit den zuständigen Straßenbaulastträgern (der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie der Region Hannover, soweit diese betroffen waren), der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und dem ADFC abgestimmt.
I. Radverkehrsplanungen Uetzer Straße / Vor den Höfen
Für die Straßen Uetzer Straße und Vor den Höfen ist die Benutzungspflicht für die gemeinsamen Geh-/Radwege aufzuheben. Zur Zeit müssen die Radfahrer in Richtung Hülptingsen auf Höhe des Kirchlichen Friedhofs und auf Höhe des Lidl-Marktes von der Fahrbahn auf den Gehweg wechseln. In Richtung Burgdorf müssen die Radfahrer im Bereich Vor den Höfen auf Höhe der dortigen Bushaltestelle kurz vor dem Kreuzungsbereich Uetzer Straße / Ostlandring auf den Gehweg auffahren.
Für die Verbindung von und nach Hülptingsen ist eine einheitliche Führungsform für die Radfahrer erforderlich. Die vorhandenen Radfahrstreifen sollen vervollständigt und in den Kreuzungsbereich Ostlandring / Osttangente / Uetzer Straße / Vor den Höfen verlängert werden.
Die Pläne und Schnitte für die Planungen finden Sie hier und im unteren Teil im Bereich Dokumente.
Uetzer Straße zwischen Kirchlichem Friedhof und Einkaufsmarkt Uetzer Straße 65
In diesem Bereich wird der Radfahrstreifen vervollständigt, so dass die Radfahrer zukünftig nicht mehr auf den Gehweg wechseln müssen (s. Plan 1 und 2). Der Parkstreifen wird zukünftig zum Radfahrstreifen.
Kreuzungsbereich Ostlandring / Osttangente / Uetzer Straße / Vor den Höfen
An der lichtsignalgesteuerten Kreuzung werden die Radfahrstreifen durchmarkiert (s. Plan 2). Wegen der gleichbleibenden Breite zwischen den Borden müssen deshalb die gesonderten Linksabbiegestreifen entfallen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit (Schutz von Linksabbiegern) sollen die Signalphasen so geändert werden, dass Kraftfahrzeuge aus der Uetzer Straße und von Vor den Höfen jeweils eigene Signalphasen bekommen, so dass Geradeaus- und Linksabbiegerverkehr einer Fahrtrichtung abfließen können.
Für Radfahrer, die zum weiterhin benutzungspflichtigen Radweg auf der Westseite der Osttangente fahren wollen, werden in Folge der Führung auf den Radfahrstreifen neue Angebote erforderlich. Für Radfahrer stadtauswärts auf der Uetzer Straße wird ein Linksabbiegestreifen angeboten, der durch eine kleine Insel geschützt wird. Sie fahren dann ein Stück auf dem freigegebenen Gehweg der linken Seite, um dann ohne Kontakt mit dem lichtsignalgeregelten Knotenpunkt den Radweg zu erreichen.
Radfahrer aus Richtung Hülptingsen fahren zuerst auf der Radverkehrsfurt stadteinwärts und biegen erst dann auf den Radweg entlang der Osttangente ab, was durch Furtmarkierungen verdeutlicht wird. So bleiben sie gegenüber rechtsabbiegenden Kfz als Geradeausverkehr bevorrechtigt, die Fahrlinien der Radfahrer werden mit den Markierungen verdeutlicht.
© Stadt BurgdorfRadfahrer aus dem Ostlandring können, wie bisher, signalgesichert über die Fußgänger- und Radfahrerfurt über die Straße Vor den Höfen und die Osttangente fahren. Wenn sie in der Rotphase ankommen, haben sie zusätzlich die Möglichkeit, sich auf einem aufgeweiteten Radaufstellstreifen vor den wartenden Kfz aufzustellen. Sie können dann als Linksabbieger zur Uetzer Straße oder zum Radweg der Osttangente abbiegen, müssen aber entsprechend den gewohnten Verkehrsregelungen den Gegenverkehr passieren lassen. Im Ostlandring wird zukünftig ebenfalls die Benutzungspflicht für die baulichen Radwege aufgehoben. Die baulichen Radwege können weiter von Fahrradfahrern genutzt werden. Radfahrer können jedoch auch die Fahrbahn nutzen.
Da im Ostlandring die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben wird, wird Radfahrern, die im Ostlandring auf der Fahrbahn fahren wollen, im Knotenpunktarm Osttangente ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen angeboten, auf dem sie, während der Rotphase ankommend, sich vor den Kfz aufstellen können. Dieser kann auch von linksabbiegenden Radfahrern in Richtung Vor den Höfen genutzt werden. Indirektes Linksabbiegen über die Fußgänger- und Radverkehrsfurten wird weiterhin möglich sein.
Vor den Höfen zwischen Kreuzung und Grafhornweg
Die Radfahrstreifen werden bis zum Beginn der Tempo-30-Zone am Ortseingang Hülptingsen weitergeführt und laufen dann dort etwa 10 m vor der Einmündung Grafhornweg aus, siehe Plan 3.
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II. Radverkehrsplanungen in der Ortsdurchfahrt von Schillerslage
In der Ortsdurchfahrt Schillerslage ist die Benutzungspflicht für Radfahrer für die Gehwege bereits aufgehoben worden. Es besteht jetzt schon die Möglichkeit auf der Fahrbahn zu fahren. Die Gehwege sind für den Radverkehr freigegeben, zum Teil auch gegenläufig. Die Planungen haben zum Ziel, Fußgänger und Radfahrer zu trennen und die Radfahrer auf der Straße richtungstreu zu führen. Alle Pläne finden Sie hier und im unteren Bereich der Seite.
© Stadt BurgdorfDie Radverkehrsplanung erstreckt sich durch die Ortsdurchfahrt Schillerslage, beginnend bei dem planfreien Knotenpunkt B 3/L 383/K 120 Engenser Straße im Westen bis zur Anbindung an den Radweg außerorts nach Burgdorf im Osten. Im Bereich "Dokumente" finden Sie Pläne zur Ortsdurchfahrt Schillerslage.
Im Bereich der Engenser Straße (K120) am Ortseingang von Schillerslage wird eine Fahrradschleuse für Radfahrer auf der Fahrbahn markiert. Radfahrer, die Richtung Schillerslage auf dem benutzungspflichtigen Radweg über die Brücke über die B 3 fahren, werden mit Hilfe der Markierungen auf die Fahrbahn geleitet und fahren im Bereich der Engenser Straße im Mischverkehr (s. nebenstehenden Planauszug).
© Stadt BurgdorfWeitere Möglichkeiten zur Führung der Radfahrer zwischen Ortseingang und Zollstraße bestehen nicht. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite können keine Schutzstreifen markiert werden, auch kein einseitiger Schutzstreifen. Diese sind nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) auch nicht zwingend notwendig. Weitere Angebote für Radfahrer erfordern einen vollständigen Umbau des Straßenraumes zu Lasten der straßenbegleitenden Bäume.
Am Knotenpunkt Engenser Straße/Zollstraße/Sprengelstraße ist für die Ortsdurchfahrt beidseitig eine Abmarkierung von Schutzstreifen vorgesehen.
Auf Höhe der Einmündung Am Bergfeld befindet sich eine ca. 45 m lange bauliche Mittelinsel. Die jeweiligen Richtungsfahrbahnen weisen keine ausreichende Breite für eine mögliche Anordnung eines Schutzstreifens auf. Die Markierung setzt daher in diesem Bereich aus.
Zwischen der Einmündung Im Dorfe und Rapsfeld liegt eine Fahrbahneinengung im Bereich der Bushaltestelle vor, so dass hier nur noch die Möglichkeit für die Anlage eines einseitigen Schutzstreifens gegeben ist. Es entfällt hier die Markierung für den nördlichen Schutzstreifen. Im Bereich der Bushaltestelle Rapsfeld ersetzt die Markierung für Bushaltestellen in Form einer Zick-Zack-Linie (unterbrochen) den Schutzstreifen.
Auf Höhe der Einmündung Heutrift beginnt eine weitere Fahrbahneinengung, welche bis zum Ortsausgang verläuft. Auch hier ist lediglich die Anlage eines Schutzstreifens möglich. In diesem Fall entfällt die Markierung für den südlichen Schutzstreifen.
© Stadt BurgdorfAm Ortsausgang ist die bauliche Einrichtung einer Querungshilfe vorgesehen. Sie verbindet den auf der Südseite von Burgdorf kommenden Radweg mit dem auf der Nordseite beginnenden Schutzstreifen. Zusätzlich wird für Fußgänger eine 2,0 m breite Anbindung an den nördlichen Gehweg geschaffen.
Der im Zuge der Querungshilfe geplante Fahrbahnteiler erhält eine Breite von 3,50 m. Die Breite der angrenzenden Fahrspuren beträgt jeweils 3,50 m. Die bisher ausgeschilderte Freigabe der Gehwege für Radfahrer wird mit der Anlage der Schutzstreifen aufgehoben. Lediglich für den Bereich gegenüber der Einmündung Heutrift bis Ortsausgang Richtung Burgdorf (Anschluss an den außerörtlichen Radweg) bleibt diese Option erhalten.
Aus Richtung Burgdorf kommend muss der Radfahrer an der Querungshilfe die Fahrbahnseite wechseln und auf dem Schutzstreifen Richtung Ortsmitte fahren. Das Ende des Zweirichtungsverkehrs verdeutlicht ein Radfahren-verboten-Schild (Zeichen 254) an der Einmündung Am Lahkamp. Die Straße Am Lahkamp kann von Radfahrern noch über den südlichen Radweg erreicht werden.
Die Arbeiten sollen im Frühjahr 2015 durchgeführt werden.
Im Rahmen der Klimaschutzinitiative fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur wie die Ergänzung vorhandener Wegenetze für den Radverkehr.
Die vorgestellten Maßnahmen haben inklusive Planungskosten ein Investitionsvolumen in Höhe von rd. 160.000,00 €.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit fördert das Projekt mit einer Summe von bis zu 47.996,00 €. Mit der Abwicklung und der Durchführung des Vorhabens wurde das Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich beauftragt. Der Zuwendungsbescheid wurde der Stadt Burgdorf im Dezember 2013 mit dem Förderkennzeichen 03KS5842 zugestellt.
Bei weiteren Fragen zu bevorstehenden Radverkehrsplanungen steht Ihnen Frau Vollmert unter den nachfolgend genannten Kontaktdaten gern zur Verfügung.
Organisationseinheiten
FB 3.2 - Tiefbau | |
Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-0 Telefax: 05136 898-113 Homepage: http://www.burgdorf.de | |
66 - Tiefbau | |
Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-0 Telefax: 05136 898-113 E-Mail: tiefbau@burgdorf.deHomepage: http://www.burgdorf.de | Allgemeine Sprechzeiten: Mo. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Mi und Fr. 08.00 - 13.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |