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Verlängerung der Fahrradstraße in der Südstadt
© Stadt BurgdorfDie Stadt Burgdorf verbessert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative die nachhaltige Mobilität und den Fahrradanteil am Verkehrsaufkommen. Die nachfolgenden Projekte werden unter den Förderkennzeichen 03K04073 und 03K06664 und durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) gefördert.
Seit dem Schulbeginn am 03.08.2017 ist die Fahrradstraße in Burgdorf bis zum Schulzentrum am Berliner Ring für den Verkehr freigegeben.
Die bisher vorhandene Fahrradstraße (über Goethe-, Saar- und Brahmsstraße) ist Teil einer wichtigen Radverkehrsverbindung zwischen der Weststadt bzw. Innenstadt und dem Schulzentrum (Gudrun-Pausewang-Grundschule, Realschule, Gymnasium, Berufsbildende Schulen) in der Südstadt von Burgdorf.
© Stadt BurgdorfZusätzlich erfolgt eine erhöhte Inanspruchnahme von Vereinsmitgliedern, die die Sportanlagen des Schulzentrums aufsuchen. Auch von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Südstadt wird die Fahrradstraße gern als schnelle Verbindung zur Innenstadt oder Weststadt genutzt. Früher endete die bestehende Fahrradstraße mitten im Wohngebiet. Dies war für die Nutzer nicht nachvollziehbar.
Durch die Verlängerung führt die Fahrradstraße jetzt über die Richard-Wagner- und Grünewaldstraße bis zum Berliner Ring und ergänzt Burgdorfs flächendeckendes Radverkehrsnetz.
Ziel: Förderung des Radverkehrs
Fahrradstraße unterstützen die Fahrradnutzung. Radfahrer erleben auf Fahrradstraßen, dass sie hier bevorrechtigte und besonders erwünschte Verkehrsteilnehmer sind. Die Einrichtung von Fahrradstraßen kehrt die bislang selbstverständliche Bevorzugung des motorisierten Verkehrs um. Dies trägt dazu bei, dass öfter das Fahrrad genutzt wird und fördert damit den Umstieg von anderen Verkehrsmitteln auf das Rad.
© Stadt BurgdorfWas ist eine Fahrradstraße?
Eine Fahrradstraße ist grundsätzlich den Radfahrenden vorbehalten. Kraftfahrzeuge dürfen nur ausnahmsweise dort fahren, wenn ein Zusatzschild dies anzeigt. Die besondere Bedeutung einer Fahrradstraße wird durch die Gestaltung unterstützt, z. B. durch die Aufpflasterungen an den Einmündungen der untergeordneten Straßen und durch die auffälligen Piktogramme auf der Fahrbahn.
Radfahrende
- benutzen die Fahrbahn und dürfen nebeneinander fahren. Aber auch hier gilt: Kinder bis zu ihrem vollendeten achten Lebensjahr müssen den Gehweg benutzen.
- haben Vorrang gegenüber dem Kfz-Verkehr.
- dürfen nicht auf den Gehwegen fahren, denn diese sind Fußgängern und radfahrenden Kindern bis zehn Jahren vorbehalten sowie ggfs. Begleitpersonen von Kindern bis zu deren vollendeten achten Lebensjahr.
Motorisierte Verkehrsteilnehmende
- müssen jederzeit auf den Radverkehr Rücksicht nehmen.
- dürfen Grundstücke anfahren, wenn ein Zusatzschild, z. B. Anlieger frei, vorhanden ist.
© Stadt BurgdorfWichtige Hinweise für die Fahrradstraße in Burgdorf
- Die Fahrradstraße ist auf ganzer Länge vorfahrtsberechtigt, obwohl sie in einer Tempo-30-Zone liegt. Die einmündenden Straßen sind aufgrund der durchgezogenen Bordanlagen der Fahrradstraße untergeordnet. Diese Regelung wird durch das Verkehrszeichen Nr. 205 "Vorfahrt gewähren" in den Nebenstraßen verdeutlicht.
- Die Parksituation ändert sich nicht.
- Die Geschwindigkeit ist für alle Verkehrsteilnehmer auf 30 Stundenkilometer beschränkt. Das Tempo geben die Radfahrenden vor. Der Kraftfahrzeugverkehr ordnet sich unter.
- Verkehrszeichen kennzeichnen den Beginn und das Ende einer Fahrradstraße. Zusatzschilder geben die Fahrradstraße für Anlieger frei.
© Stadt BurgdorfSicherung des Fußgänger- und Radverkehrs am Schulzentrum Berliner Ring
Zur Schulwegsicherung der Realschüler und Gymnasiasten wurde in Höhe des Eingangsbereichs zum Schulneubau an der östlichen Verkehrsinsel ein zweiter Fußgängerüberweg angelegt.
Weiterhin wurde im Bereich der vorhandenen Verkehrsinseln eine Mitteltrennung eingebaut, um zukünftig ein Halten auf der Fahrbahn zu unterbinden. Mit dieser Maßnahme sollen künftig Gefahren- und Konfliktsituationen zwischen Fußgängern und Radfahrenden sowie dem motorisierten Hol- und Bringverkehr vermieden werden.
Für den Hol- und Bringverkehr besteht im Bereich des Lehrerparkplatzes in der Scharlemannstraße eine Möglichkeit zum gefahrlosen Ein- und Aussteigen der Kinder.
Außerdem wurde die Vorfahrt an der Scharlemannstraße geändert. Hier gilt nicht mehr Rechts vor Links. Die Radfahrenden auf dem markierten Radweg auf dem Berliner Ring haben nun Vorfahrt an der Scharlemannstraße. Die Tempo 30-Zone beginnt westlich der Scharlemannstraße.
Errichtung von zwei Fahrradabstellanlagen am Gymnasium
Am Schulzentrum werden im Zusammenhang mit der Verlängerung der Fahrradstraße zwei Fahrradabstellanlagen geschaffen. Am Schulzentrum entstehen 190 Fahrradabstellplätze, von denen 150 überdacht sind.
Zusätzlich werden weitere 150 Abstellplätze (davon 100 mit Überdachung) gebaut. Diese neu hergestellte Anlage dient vor allem den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe zum Abstellen der Fahrräder.
Die Fahrradabstellanlagen werden mit Fahrradbügeln in Hoch-Tiefeinstellung ausgestattet und entsprechen den Empfehlungen des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC).
Insgesamt stehen zukünftig 690 Fahrradabstellplätze am Gymnasium zur Verfügung.
Nationale Klimaschutzinitiative
Die Verlängerung der Fahrradstraße sowie der Bau der beiden neuen Fahrradabstellanlagen werden im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative zur Förderung von Klimaschutz und nachhaltiger Mobilität (Förderkennzeichen: 03K04073, Laufzeit: 01.09.2016-31.08.2018 und 03K06664 , Laufzeit vom 01.07.2017 - 30.06.2019) durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.
Die Abwicklung der Fördervorhaben erfolgt über den Projektträger Jülich mit den Titeln: "KSI: Errichtung einer vorfahrtsberechtigten Fahrradstraße zur Lückenschließung im Radwegenetz und Neubau zweier Fahrradabstellanlagen an einem Schulzentrum der Stadt Burgdorf" und "KSI: Errichtung zusätzlicher Fahrradabstellanlagen an einer geförderten Abstellanlage, Ersatz von veralteten Fahrradständern an einem Hallen- und Freibau, sowie Bau eines Fahrradweges in einem Neubaugebiet der Stadt Burgdorf".
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrags zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist ein Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Nähere Informationen zu Fördervorhaben finden Sie beim Projektträger Jülich.
© BMUB
Organisationseinheiten
FB 3.2 - Tiefbau | |
Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-0 Telefax: 05136 898-113 Homepage: http://www.burgdorf.de | |
66 - Tiefbau | |
Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-0 Telefax: 05136 898-113 E-Mail: tiefbau@burgdorf.deHomepage: http://www.burgdorf.de | Allgemeine Sprechzeiten: Mo. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Mi und Fr. 08.00 - 13.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |