Inhaltsbereich
Ausbau der Hauptstraße (Ortsdurchfahrt Sorgensen)
Hauptstraße Ortseingang Richtung Burgdorf© Stadt BurgdorfDie Ortsdurchfahrt Sorgensen wurde 2018/2019 durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) und die Stadt Burgdorf erneuert.
Dabei wurde die Fahrbahn im Auftrag der NLStBV auf ganzer Länge ausgekoffert und erneuert.
Im Zuge der Bauarbeiten wurden von der Stadt Burgdorf der Mischwasserkanal erneuert und vergrößert, die Gehwege verbessert sowie die Bushaltestellen nach dem Standard der Region Hannover barrierefrei umgebaut.
Weiterhin wurde am östlichen Ortsausgang (Richtung Dachtmissen) eine Querungshilfe für Radfahrer und Fußgänger hergestellt, welche mit einer Straßenleuchte ausgestattet ist. Am westlichen Ortsausgang (Richtung Burgdorf) wurde eine Abbiegehilfe für Radfahrer angelegt, die auf Wunsch der Sorgenser Einwohner ebenfalls beleuchtet wird. Außerdem wurde die Straßenbeleuchtungsanlage in Richtung Burgdorf um eine zusätzliche Leuchte verlängert.
In der Ortsdurchfahrt wurde ein Schutzstreifen für Radfahrer auf der nördlichen Seite der Hauptstraße markiert, um einen richtungstreuen Radverkehr zu ermöglichen. Es ist nunmehr nicht mehr zulässig, den südlichen Gehweg entgegen der Fahrtrichtung mit dem Fahrrad zu befahren.
An den Zufahrten und den querenden Nebenstraßen wurden Einfahrtsschwellensteine eingebaut, so dass sich der Gehweg durchgehend niveaugleich darstellt.
Alle Ausbaupläne und Informationen zu den politischen Beratungen finden Sie im Bürgerinformationsportal.
Hauptstraße Ortsausgang Richtung Dachtmissen© Stadt BurgdorfStraßenausbaubeiträge
Für die Verbesserung der Gehwege werden Straßenausbaubeiträge nach § 6 des Nieders. Kommunalabgabengesetzes und der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf erhoben. Da es sich bei der Hauptstraße um eine Straße handelt, die überwiegend dem Durchgangsverkehr dient, beträgt der Anteil der Anlieger 50 % für die Gehwege. Die sachliche Beitragspflicht entsteht mit dem Eingang der letzten Schlussrechnung. Mit Beginn der Baumaßnahmen wurden Vorausleistungen auf den zu erwartenden Straßenausbaubeitrag erhoben.
Fragen zum Beitragsrecht richten Sie bitte an Frau Piel (Tiefbauverwaltung, Kontaktdaten siehe unten).
Ansprechpartner/in
Frau Piel![]() | |
Schloss, Zimmer 19 - Büro // 1. OG Spittaplatz 5 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-195 Telefax: 05136 898-172 E-Mail: rpa@burgdorf.de oder piel@burgdorf.de |