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Prioritätenliste "Ausbau der Stadtstraßen"
In der Prioritätenliste der Stadtstraßen sind die Straßen enthalten, die kurz- bis längerfristig erneuert werden müssen. Sie wurde letztmalig am 01.06.2017 im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr und am 13.06.2017 im Verwaltungsausschuss beschlossen. Dem Rat wurde empfohlen, die notwendigen Haushaltsmittel zu gegebener Zeit bereitzustellen. Die Prioritätenliste unterliegt jedoch einer ständigen Fortschreibung. Sie ist u. a. vom Zustand der jeweiligen Kanalisation abhängig. Durch regelmäßige Befahrungen der Kanalisation mittels Videokamera werden entsprechende Aktualisierungen vorgenommen. Von daher kann es aufgrund neuerer Ergebnisse zu einer Verschiebung der Maßnahmen innerhalb der Prioritätenliste bzw. zu Ergänzungen kommen.
Für Erneuerungen bzw. Verbesserungen von öffentlichen Einrichtungen (Straßen) werden Straßenausbaubeiträge gem. § 6 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf erhoben. Für jede Straße muss zunächst geprüft werden, ob eine Beitragspflicht durch die Baumaßnahme entsteht. Sofern eine Beitragserhebungspflicht besteht, werden die Anlieger im Vorfeld über diese informiert. Beiträge können u.a. für Einrichtungen der Oberflächenentwässerung (Kanäle, Straßenabläufe und Gossen/Rinnen) sowie für die Erneuerung/Verbesserung von Fahrbahn und Gehweg erhoben werden.
Maßnahmen der Prioritätenliste
1. Feldstraße
Kanalerneuerungserfordernis: kurzfristig
Im Rahmen von detaillierteren Betrachtungen für die Projektvorbereitungen wurde ermittelt, dass hier punktuelle Reparaturen der Kanalisation unter Berücksichtigung aktuell üblicher Methoden – in geschlossener Bauweise - sachgerecht und wirtschaftlich sind. Hierdurch werden maßgebliche Mängel behoben, wodurch eine bessere Klassifizierung erreicht wird und ein Kanalerneuerungserfordernis entfällt. Die Reparaturmaßnahmen werden bei der nächsten Ausschreibung derartiger Leistungen berücksichtigt.
2. Zintener Straße / Heiligenbeiler Straße
Kanalerneuerungserfordernis: kurzfristig, geplante Ausführung ab 2024
Diese Maßnahme, bei der auch die Rohrdurchmesser zu vergrößern sind, ist gekoppelt mit der Maßnahme Vor dem Celler Tor „Süd“, bei der ebenfalls die Rohrdurchmesser zu vergrößern sind. Ein geregelter Abwasserabfluss nach Erneuerung kann nur sichergestellt werden, wenn zuvor die Vergrößerung der Kanalisation in der Straße Vor dem Celler Tor erfolgt ist. Da es sich hier um eine Landesstraße handelt, wird ein großer zeitlicher Vorlauf erforderlich, um umfangreiche Abstimmungen vornehmen zu können.
3. Moorstraße
Kanalerneuerungserfordernis: mittelfristig, geplante Ausführung ab 2024
Bei dieser Maßnahme ist eine Vergrößerung der Rohrdurchmesser vorzunehmen. Auf Grund der verkehrlichen Situation und dem Umfang der Maßnahme ist ein erhöhter zeitlicher Vorlauf erforderlich.
4. Birkenweg
Kanalerneuerungserfordernis: mittelfristig, geplante Ausführung ab 2025
Diese Maßnahme mit Vergrößerung der Rohrdurchmesser ist gekoppelt mit der Vergrößerung der Kanalisation in der Moorstraße. Eine Umsetzung kann erst erfolgen, wenn zuvor eine Kanalvergrößerung in der Moorstraße erfolgt ist.
5. Windmühlenstraße
Kanalerneuerungserfordernis: mittelfristig, geplante Ausführung ab 2021
6. Vor dem Celler Tor "Süd"
(zwischen Friederikenstraße und Im Langen Mühlenfeld)
Eine Erneuerung der Oberfläche ist nur im Bereich der Kanaltrasse im Gehweg vorgesehen) Kanalerneuerungserfordernis: mittelfristig, geplante Ausführung ab 2023
7. Schulstraße
Kanalerneuerungserfordernis: mittelfristig, geplante Ausführung ab 2022
Bei allen in die Prioritätenliste aufgenommenen Maßnahmen besteht ein Kanalerneuerungserfordernis zum Zeitpunkt der Aufnahme. Bei sich ändernden Methoden, Qualitäten und Preisen der geschlossenen (punktuellen) Sanierung ist bei einer späteren Betrachtung bei entsprechendem Schadensbild nicht auszuschließen, dass sich eine derartige Sanierung im Ausnahmefall als sachgerechter darstellt. Einzelne punktuelle Reparaturen können zu diesem Zeitpunkt bereits auch durchgeführt worden sein, was jedoch nicht zwangsläufig Auswirkungen auf das Kanalerneuerungserfordernis hat.
Zudem handelt es sich bei den in der vorstehenden Aufstellung genannten Angaben zur Ausführungszeit um derzeit geplante "voraussichtliche Ausführungszeiten". Die genauen Ausführungszeiten sind abhängig von der der eingangs genannten Fortschreibung der Prioritätenliste mit den möglichen Veränderungen sowie von der Bereitstellung der für die Maßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel.
Weitere Informationen finden Sie im Bürgerinformationsportal in der Vorlage 2017 0244.
Ansprechpartner/in
Herr Behrens![]() | |
Rathaus IV, Zimmer 5 // EG Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-128 E-Mail: tiefbau@burgdorf.deE-Mail: behrens@burgdorf.de |
Organisationseinheiten
FB 3.2 - Tiefbau | |
Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-0 Telefax: 05136 898-113 Homepage: http://www.burgdorf.de |