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Winterdienst in der Stadt Burgdorf und ihren Ortsteilen
Winterdienst in Burgdorf© Klartext!
Wir möchten, dass Sie sicher durch die kalte Jahreszeit kommen.
Damit Sie und andere sich bei Eis und Schnee nicht verletzen oder gefährden und die schönen Seiten des Winters genießen können, haben wir hier für Sie einige wichtige Informationen und Hinweise zusammengestellt.
Die allgemeine Räum- und Streupflicht für Stadt und Anlieger gilt an Werktagen von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr nach jedem Schneefall und bei Glätte. Bei Dauerschneefall muss erneut oder ggf. auch mehrfach geräumt und gestreut werden.
Was tun wir für Sie?
Wir räumen und streuen für Sie Fahrbahnen, Radwege, Fußgängerüberwege, öffentliche Parkflächen und Bushaltestellen falls erforderlich auch mehrfach täglich, 7 Tage die Woche, während der gesamten Winterdienstsaison (vom 1. November bis 31. März, ggf. auch länger). Durch unseren Einsatz sind alle Straßen befahrbar und die Buslinien können zuverlässig verkehren.
© Stadt BurgdorfNach welcher Priorität wird geräumt?
Der Winterdienst ist in zwei Einsatzstufen gegliedert.
Einsatzstufe I umfasst den Streu- und Schneeräumdienst für alle Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie des zentralen Omnibusbahnhofes, der großen Sammelstraßen, Bushaltestellen, Fußgängerüberwege und zentralen Radwege.
Im Nachgang werden alle Straßen der Einsatzstufe II winterdienstlich betreut.
Räumpflichten der Anlieger
Jede/r Grundstückseigentümer/in ist für das Räumen und Streuen von angrenzenden Gehwegen und kombinierten Geh- und Radwegen verantwortlich.
Auf den Gehwegen und in den Fußgängerzonen, an denen das Grundstück anliegt, ist ein Weg in einer Breite von mindestens 1,50 m zu räumen und zu streuen.
Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,50 m sind vollständig von Schnee und Eis freizuhalten und bei Glätte abzustreuen.
In Straßen mit einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Eigentümer/innen zum Winterdienst verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft.
Ist kein Gehweg vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1,00 m neben der Fahrbahn auf dem Seitenraum oder wo dieser nicht vorhanden bzw. nicht zum Begehen geeignet ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten.
Auch Gehwege, die durch Grünstreifen o. ä. von den anliegenden Grundstücken getrennt sind, müssen in einer Breite von 1,50 m von den Eigentümern/innen frei gehalten werden.
Gehwege an unbebauten Grundstücken sind ebenfalls zu räumen und zu streuen.
In Straßen, in denen kein Winterdienst durchgeführt wird (Reinigungsklasse 0), ist es Aufgabe der Anlieger, Schnee und Eisglätte auf der Fahrbahn bis zur Straßenmitte zu beseitigen. Das Straßenverzeichnis können Sie hier einsehen.
Der Umwelt zuliebe darf nur mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt oder Sand gestreut werden. Bei Schnee und Eis gilt: Erst räumen, dann streuen!
Bitte halten Sie nach Möglichkeit Gossen, Einlaufschächte und Hydranten schnee- und eisfrei.
Bitte kommen Sie Ihrer Räum- und Streupflicht nach. Alle weiteren rechtlichen Grundlagen können Sie in der Straßenreinigungsverordnung und der Straßenreinigungssatzung nachlesen. Beide Dokumente stehen Ihnen hier zur Einsicht zur Verfügung.
Häufige Fragen zur Räumpflicht von Anliegern
Wohin mit dem Schnee?
Grundsätzlich ist der Schnee so zu lagern, dass der Straßenverkehr nicht behindert wird, d. h. dass der Schnee weder in die Gosse noch auf die Straße geschoben werden darf. Schnee und Eis dürfen auch nicht dem Nachbargrundstück zugekehrt werden.
Wo bekomme ich Streugut?
Streugut gibt es z. B. in jedem Baustoffhandel und in Baumärkten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die öffentlichen Streukisten nur für das Auffüllen der städtischen Bauhoffahrzeuge während der Winterdiensteinsätze vorgesehen sind.
Wohin mit dem Streugut?
Zum Ende des Winters fegen Sie das Streumittel zusammen und entsorgen es im Restmüll. Bitte fegen Sie das Streumittel nicht in die Gosse oder auf die Fahrbahn, damit es nicht in die Kanalisation gelangt.
Kann ich den Winterdienst auf andere übertragen?
Ja, der Winterdienst kann auf Dritte übertragen werden, z. B. an ein Dienstleistungsunternehmen oder über den Mietvertrag auf die Mieter. Als Grundstückseigentümer/in sind Sie jedoch verpflichtet, zu kontrollieren, ob der Winterdienst geleistet wird.
Tipps und Hinweise damit Sie sicher durch den Winter kommen!
Bereiten Sie sich frühzeitig auf den Winter vor und verfolgen Sie den Wetterbericht.
Planen Sie für Ihre Fahrten mehr Zeit ein und passen Sie Ihre Fahrweise den Witterungsverhältnissen an.
Helfen Sie Menschen, die in ihrer Bewegung eingeschränkt sind und Älteren. Für sie ist ein schnee- und eisfreier Gehweg besonders wichtig, um den Alltag sicher zu meistern.
Entfernen Sie bitte frühzeitig Eiszapfen und Schneeanhäufungen auf den Dächern. Diese können von den Dächern herabfallen und Sie selbst oder Passanten verletzen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass gerade bei extremen Wetterverhältnissen auch der städtische Winterdienst einmal ins Stocken geraten kann. Wir arbeiten gemeinsam daran, den Straßenverkehr für Sie aufrecht zu erhalten.
Leider läßt es sich nicht immer vermeiden, dass die städtischen Räumfahrzeuge bereits geräumte Gehwege oder Zufahrten während ihrer Einsätze zuschieben.
Sie haben noch Fragen?
Dann sprechen Sie uns an. Die Kontaktdaten unserer MitarbeiterInnen finden Sie im unteren Bereich.
Winterdiensteinsatz
Tiefbauabteilung - Frau Frommelt
Rechte und Pflichten der Anlieger
Ordnungsabteilung - Herr Gänshirt
Straßenreinigungsgebühren
Steuerabteilung - Frau Janssen
Straßenbegleitgrün, Grünanlagen
Tiefbauabteilung - Frau Vollmert, Frau Riessler
Ansprechpartner/in
Frau Frommelt![]() | |
Rathaus IV, Zimmer 6 // EG Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-127 E-Mail: tiefbau@burgdorf.deE-Mail: frommelt@burgdorf.de | |
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Frau Kerstin Janssen![]() | |
Schloss, Zimmer 14 - Büro // EG Spittaplatz 5 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-176 E-Mail: k.janssen@burgdorf.de | |
Frau Riessler![]() | |
Rathaus IV, Zimmer 17 // EG Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-133 E-Mail: tiefbau@burgdorf.de |
Organisationseinheiten
FB 3.2 - Tiefbau | |
Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-0 Telefax: 05136 898-113 Homepage: http://www.burgdorf.de | |
66 - Tiefbau | |
Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-0 Telefax: 05136 898-113 E-Mail: tiefbau@burgdorf.deHomepage: http://www.burgdorf.de | Allgemeine Sprechzeiten: Mo. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Mi und Fr. 08.00 - 13.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
Bauhof | |
Telefon: 05136 892436 Telefax: 05136 892438 E-Mail: bauhof@burgdorf.deHomepage: http://www.burgdorf.de | |
Gärtnerbauhof | |
Niedersachsenring 22 31303 Burgdorf Telefon: 05136 86703 Telefax: 05136 9701285 E-Mail: gaertnerbauhof@burgdorf.deHomepage: http://www.burgdorf.de | |
32 - Ordnung | |
Schloßstraße 5 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-0 Telefax: 05136 898-112 E-Mail: ordnungsamt@burgdorf.deHomepage: http://www.burgdorf.de | |
20 - Finanzen und Steuern | |
Spittaplatz 5 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-0 Telefax: 05136 898-172 Homepage: http://www.burgdorf.de | Allgemeine Sprechzeiten: Mo. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Mi und Fr. 08.00 - 13.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
Dokumente
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Flyer zum Winterdienst (227 kB) |