Hundetoiletten
Für viele HundehalterInnen ist das Entfernen des Hundekots eine Selbstverständlichkeit. Leider gilt das nicht für alle. Hundekothaufen auf Gehwegen, in öffentlichen Grünanlagen oder gar auf Spiel- und Bolzplätzen sind für die meisten BürgerInnen nicht nur ekelerregend sondern können auch Krankheitserreger enthalten, die gerade für spielende Kinder gesundheitsgefährdend sein können. Bei rd. 1.700 Hunde, die in Burgdorf gemeldet sind, fallen rechnerisch pro Tag ca. 1.000 kg Hundekot an, wovon ein nicht unerheblich Teil beim Gassigehen in den öffentlichen Grünanlagen landet.
Hundekot ist nach Abfallrecht als Abfall einzustufen. Das Liegenlassen von Hundekot auf Gehwegen oder in öffentlichen Grünanalgen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Im Bereich der Kernstadt Burgdorf stehen zzt. 12 Spender für Tüten zur Aufnahme von Hundekot (Stand: 15.01.2015). Mit diesen Tüten kann der Hundekothaufen aufgenommen und entweder zu Hause über den Restmüll, über die an den Spendern integrierten Abfallbehälter oder die öffentlichen Restabfallkörbe entsorgt werden. Für den Fall der Fälle oder falls die Tütenspender einmal leer sein sollten, sollten HundehalterInnen oder HundeführerInnen beim Gassigehen immer Ersatzbeutel dabei haben. Die Tüten sind auch im Zoofachhandel erhältlich.
Standorte der Tütenspender
- Retschystraße/ScharlemannstraßeTütenspender; Standort: Retschystr./Scharlemannstr.© Stadt Burgdorf
- Rubensplatz (Höhe Parkplatz am Durchgang Martin-Luther-Weg)
- Ostlandring/Schwüblingser Weg
- Dachtmisser Weg (gegenüber Spielplatz)
- Sorgenser Str. (am Beginn des Wohngebiets Hungerkamp)
- Am Wall (Grünanlage)
- Am Wall (Höhe Stadtmuseum)
- Langeoogstr./Mönkeburgstr.
- Verlängerter Marris-Mühlen-Weg (Baggerkuhle)
- Spittaplatz (Eingang Stadtpark; Rath. III/Schloss)
- Niedersachsenring/Depenauer Weg
- Schillerslager Landstr. (Eingang Grünanlage Burgdorf-Nordwest)
Leider ist immer wieder die Unsitte zu beobachten, dass der Hundekot erst mit einem Beutel aufgenommen wird, um anschließend den Beutel samt Inhalt in die Grünanlagen oder die Straßengosse zu werfen. Auch dies Verhalten stellt nach Abfallrecht eine illegale Abfallentsorgung dar.
Zur Hundesteuer ist anzumerken, dass es sich dabei um eine öffentlich-rechtliche Abgabe handelt, der keine bestimmte Leistung (etwa die Beseitigung von Hundehaufen oder die Beschaffung von Tütenspendern) gegenübersteht und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwandt wird. Durch die Hundesteuer soll u. a. die Anzahl der Hunde reguliert werden.
Ansprechpartner/in
Herr Peter Frerichs ![]() | |
Rathaus IV, Zimmer 24 - Büro Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-381 Telefax: 05136 898-4381 E-Mail: umwelt@burgdorf.de |
Organisationseinheiten
31 - Umweltschutzabteilung | |
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