Bereits 1994 wurde für Burgdorf ein Landschaftsplan erarbeitet. Vor dem Hintergrund der geplanten Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) wurden die Aussagen des Landschaftsplans von 1994 in einem Landschaftsplanerischen Fachbeitrag von 2014 (LaPlaFB), der nur den für die Abwägungsentscheidungen im Rahmen des Verfahrens zur Neuaufstellung des FNP unbedingt erforderlichen Arbeitsumfang umfasst, aktualisiert.
Der LaPlaFB berücksichtigt die bisherigen landschaftsplanerischen Ziele der Stadt, wie sie im Landschaftsplan von 1994 und im Integrierten Stadtentwicklungskonzept von 2010 (ISEK) dargelegt sind, und ist im Übrigen aus dem Landschaftsrahmenplan der Region Hannover von 2013 (LRP) entwickelt worden. Eine Kernaufgabe des LaPlaFB ist die Beurteilung möglicher Siedlungserweiterungsflächen. Zudem werden weitere Offenlandbereiche des Stadtgebiets untersucht, die prinzipiell für FNP-Aussagen in Frage kommen. Gegenstand der Betrachtung ist das gesamte Stadtgebiet, insbesondere für Aussagen zum Biotopverbund und zum Landschaftsbild.
Der LaPlaFB beinhaltet eine flächendeckende Konzeption der Landschaftsentwicklung, wobei weniger die naturnahen Bereiche an der Peripherie des Stadtgebietes (Oldhorster Moor, Altwarmbüchener Moor, Wulbecktal, Burgdorfer Holz u.a.) als vielmehr mögliche Baugebiete an den Siedlungsrändern und auch denkbare Räume für Kompensationsmaßnahmen vertieft untersucht wurden. Das räumliche Leitbild des Stadtentwicklungskonzeptes wurde aus landschaftsplanerischer Sicht überprüft. Insbesondere wurden das Zielkonzept des LRP und die Darstellungen zum Biotopverbund einbezogen und aus lokaler Sicht differenziert und ergänzt.
Generell wird bei der Bestandsanalyse weitgehend auf die Ergebnisse des LRP zurückgegriffen. Dies gilt insbesondere für die Erfassung der abiotischen Schutzgüter. Bezüglich Arten und Biotope sind Verfeinerungen der Bestandsdaten erfolgt.
© Stadt Burgdorf
Im Planungsteil wird auf die Schutzgebiete und -objekte des Naturschutzes eingegangen. Die Aussagen des LRP bezüglich Zuschnitt, Schutzzweck und erforderlicher Maßnahmen werden aus lokaler Sicht ergänzt und ggf. differenziert. Zudem umfasst die Planung
- ein flächendeckendes Kompensationsflächenkonzept,
- Maßnahmen des besonderen Artenschutzes sowie
- Maßnahmen der Erholungsvorsorge und Freiraumentwicklung.
Mit der Neuaufstellung des FNP werden für die Kernstadt Burgdorf neue Baugebiete ausgewiesen. Zudem sind kleinflächige Siedlungserweiterungen im Rahmen einer angemessenen Eigenentwicklung in einigen Ortsteilen des Stadtgebiets zu erwarten. Ein wesentliches Ziel des LaPlaFB besteht darin, diese zukünftigen Entwicklungen auf aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege vergleichsweise konfliktarme Räume zu lenken.
In Karte 9 ist die Konfliktdichte dargestellt, wie sie sich als Zusammenschau der Wertigkeiten des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes sowie aus den Entwicklungsabsichten des Naturschutzes ergibt. Es werden alle Aspekte berücksichtigt, die in Hinblick auf mögliche Eingriffe durch Überbauung relevant sind.
Der Landschaftsplan bzw. Landschaftsplanerische Fachbeitrag ist ein Fachplan, der das zentrale Planungsinstrument des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge auf kommunaler Ebene darstellt. Die darin formulierten Zielsetzungen müssen bei späteren Planungen (z. B. Bauleitplanung) mit anderen Belangen abgewogen werden. Er liefert wesentliche Grundlagen für die Erstellung des Umweltberichts zum FNP sowie für die Umweltberichte zu den Bebauungsplänen.
Als Fortschreibung des Landschaftsplans von 1994 entfaltet der LaPlaFB keine unmittelbare Rechtskraft nach außen. Er ist ein unabgestimmtes Fachgutachten, das das zentrale Planungsinstrument des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge auf kommunaler Ebene darstellt und hat lediglich behördeninterne Wirkung. Rechtliche Außenverbindlichkeit erhalten Landschaftsplanungen erst z. B. durch die Übernahme ihrer Inhalte in die Raum- und Bauleitplanung.