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Gewässerunterhaltung
Fließgewässer und ihre Uferrandstreifen sind Lebensraum für Pflanzen und Tiere und stellen ein wichtiges Bindeglied im Biotopverbundsystem. Für den Menschen dienen sie als Erholungsort. Naturnahe Fließgewässer haben außerdem eine zentrale Funktion für den Hochwasserschutz.
Als Fließgewässer bezeichnet man alle oberirdisch fließenden Wasserläufe des Binnenlandes mit ständig oder zeitweilig fließendem Wasser, unabhängig davon, ob es sich um einen kleinen Wiesengraben oder einen großen Fluss handelt.
Die Burgdorfer Aue bei Dachtmissen© Stadt BurgdorfVon den einst natürlichen oder naturnahen Fließgewässern und ihren Auen sind im Bereich der Stadt Burgdorf heute nur noch Restabschnitte erhalten geblieben. Der überwiegende Teil ist mehr oder weniger stark begradigt oder ausgebaut worden. Die Burgdorfer Aue, die als landschaftsbildprägendes Element das Stadtgebiet von Süd nach Nord durchfließt, bildet zusammen mit der Seebeck, der Wulbeck, dem Hainholzbach und dem Hechtgraben – Letzterer teilweise auch als Mühlenbach bezeichnet – gewissermaßen das Grundgerüst des Gewässernetzes im Stadtgebiet. Während Wulbeck, Hainholzbach und Seebeck innerhalb des Stadtgebiets in die Burgdorfer Aue münden, fließt die Wulbeck, die an der Westgrenze des Stadtgebiets verläuft, außerhalb des Stadtgebietes in die Wietze.
Die Unterhaltungspflicht für die Gewässer ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Den rechtlichen Rahmen für die Gewässerunterhaltung bilden die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG), das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) und die Gewässerunterhaltungsverordnung der Region Hannover.
Nach dem NWG werden die oberirdischen Gewässer in drei Kategorien eingeteilt:
- Gewässer I. Ordnung: Gewässer mit erheblicher Bedeutung für die Wasserwirtschaft (Gibt es auf dem Gebiet der Stadt Burgdorf nicht!)
- Gewässer II. Ordnung: Gewässer mit überörtlicher Bedeutung, die in einem Verzeichnis aufgeführt sind.
- Gewässer III. Ordnung: Gewässer, die nicht Gewässer I. oder II. Ordnung sind.
Burgdorfer Aue, Wulbeck, Seebeck sowie die Unterläufe von Hainholzbach und Hechtgraben sind Gewässer II. Ordnung. Alle anderen Fließgewässer im Stadtgebiet werden als Gewässer III. Ordnung eingestuft.
Während die Unterhaltungspflicht für die Gewässer II. Ordnung üblicherweise bei den Unterhaltungsverbänden liegt, sind für die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung grundsätzlich die jeweiligen Eigentümer zuständig, das sind in der Regel die Kommunen, die Wasser-, Boden- und Realverbände sowie in geringem Umfang auch private Grundstückseigentümer. Unterhaltungsverbände im Bereich der Stadt Burgdorf sind der UHV Wietze (Nr. 46), der für die Unterhaltung der Wulbeck, und der UHV Fuhse-Aue-Erse (Nr. 42) der für die Unterhaltung der Burgdorfer Aue, der Neuen und Alten Aue, der Seebeck sowie der Unterläufe des Hechtgrabens und des Hainholzbachs zuständig ist.
Aufgrund der Eigentumsverhältnisse ist die Stadt Burgdorf selbst für zzt. rd. 61 km Gewässer III. Ordnung unterhaltungspflichtig.
Liste der Unterhaltungsverbände im Bereich der Stadt Burgdorf
(Gewässer II. Ordnung)
Nr. |
Name |
Adresse, Tel., Email |
Gewässer im Stadtgebiet Burgdorf |
42 |
Unterhaltungsverband Fuhse-Aue-Erse |
Anschrift: Schillerslager Str. 38, 31303 Burgdorf Tel.: 05136/81244 od. 05171/401-6266 |
Burgdorfer Aue, Neue Aue, Alte Aue, Seebeck, Hechtgraben (Unterlauf), Hainholzbach (Unterlauf) |
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46 |
Unterhaltungsverband Wietze |
Anschrift: Buchensahl 14, 30916 Isernhagen Tel.: 05139/9835180 Email: uhv.wietze@t-online.de |
Wulbeck |
War die Gewässerunterhaltung in der Vergangenheit in erster Linie darauf ausgerichtet, den ordnungsgemäßen Wasserabfluss zu gewährleisten, hat sich die Gewässerunterhaltung in den letzten Jahren – nicht zuletzt aufgrund geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen – zugunsten einer naturverträglicheren Gewässerpflege entwickelt, die die ökologische Funktion der Gewässer stärker berücksichtigt.
Im Zuge der natürlichen Sukzession an einem Gewässer III. Ordnung entstandener Gehölzgürtel© Stadt BurgdorfJede Unterhaltungsmaßnahme stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das gesamte Fließgewässerökosystem dar. Die Umstellung auf eine naturschonende Gewässerunterhaltung ist ein Spagat zwischen den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen. Die Stadt Burgdorf hat bereits vor fast drei Jahrzehnten den Entschluss gefasst, die Unterhaltung für ihre Gewässer III. Ordnung bis auf wenige Ausnahmen nur noch ein- beziehungsweise wechselseitig durchzuführen. Außerdem werden bei der maschinellen Gewässerunterhaltung in der Regel Balkenmähgeräte und der Mähkorb eingesetzt, die zum Beispiel gegenüber dem Schlegelmäher aus ökologischer Sicht als schonendere Variante gelten. Ferner wird dort, wo es sinnvoll ist, an Gewässern das Aufkommen von Gehölzen im Rahmen der natürlichen Sukzession geduldet. Darüber hinaus beteiligt sich die Stadt Burgdorf an dem Pilotprojekt „Modellhafte Umsetzung von (Unterhaltungs-) Maßnahmen an Gewässern III. Ordnung“ der Region Hannover, das vom Land Niedersachsen finanziell unterstützt wird. Den Zwischenbericht zum Projekt finden Sie hier.
Ansprechpartner/in
Frau Wiebke Rössig![]() | |
Rathaus IV, Zimmer 49 // EG Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-381 E-Mail: umwelt@burgdorf.de oder w.roessig@burgdorf.de |
Externe Behörde
Region Hannover | |
Telefon: 0511 616-0 |