Überschwemmungsgebiete (ÜSG)
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat die Aufgabe, die Überschwemmungsgebiete zu ermitteln. Dabei wird die flächenmäßige Abgrenzung für ein 100-jährliches Hochwasser (HQ100-Linie) berechnet. Die Überschwemmungsgebiete werden vom NLWKN durch Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt sichergestellt und gelten damit bis zum Erlass einer entsprechenden Verordnung durch die Region Hannover als festgesetzt. Durch dieses Vorgehen wird sichergestellt, dass aktuelle Erkenntnisse auch während der Dauer des förmlichen Festsetzungsverfahrens beachtet werden. Mai-Hochwasser 2013 im Bereich des Stadtparks© Stadt Burgdorf
Das Überschwemmungsgebiet der Burgdorfer Aue - einschließlich Neue Aue und Alte Aue - ist mit Bekanntmachungen im Niedersächsischen Ministerialblatt am 27.05.2015 und 16.03.2016 vorläufig gesichert worden. Die vorläufige Sicherung der Überschwemmungsgebiete des Hechtgrabens und der Seebeeke erfolgte am 15.11.2017. Die Überschwemmungsgebiete können über den Auswahlbereich "Hydrologie" des Umweltkartenservers des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz oder - für den Bereich der Stadt Burgdorf - über die unten aufgeführten Karten 1 bis 9 (Burgdorfer Aue), 10 bis 11 (Hechtgraben) und 12 bis 14 (Seebeeke) eingesehen werden.
Die endgültige Festsetzung als Überschwemmungsgebiet erfolgt dann per Verordnung durch die Untere Wasserbehörde (Region Hannover) in einem förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
Aue-Hochwasser Mai 2013 im Bereich Drei Eichen/Tiefe Wiesen© Stadt Burgdorf
Derselbe Abschnitt 1 Woche später nach Ablauf des Hochwassers© Stadt Burgdorf
Ansprechpartner/in
Frau Wiebke Rössig![]() | |
Rathaus IV, Zimmer 49 // EG Vor dem Hannoverschen Tor 27 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-381 E-Mail: umwelt@burgdorf.de oder w.roessig@burgdorf.de |
Externe Behörde
Region Hannover | |
Telefon: 0511 616-0 |
Dokumente
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Nds. Ministerialblatt (170 kB) |
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Nds. Ministeriealblatt 10/2016 (1 MB) |