Sicherheitspartnerschaft zwischen Polizeiinspektion und Stadt Burgdorf
Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nimmt einen gewichtigen Platz im Bedürfnisgefüge der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Burgdorf ein. Sie ist wesentlicher Bestandteil von positiver Wohn- und Lebensqualität.
Im Zusammenhang mit der Entwicklung gesellschaftlicher Probleme wie z. B. Arbeitslosigkeit, wachsender Armut und einem damit nicht selten einhergehenden allgemeinen Werteverlust steigt offenbar die Gefahr, dass ein größeres Potential für normverletzendes Verhalten entsteht.
Dabei wird das Sicherheitsgefühl vieler Bürgerinnen und Bürger durch zunehmende Gewaltkriminalität, aber auch durch die allgemein gewachsene Sensibilität gegenüber der Alltagskriminalität im öffentlichen Raum (z.B. Vandalismus), verstärkt beeinträchtigt.
Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung insbesondere durch vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung sowie die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ist eine gemeinsame Aufgabe von Verwaltungsbehörde und Polizei. Vor diesem Hintergrund gilt es, durch verstärkte Kooperation zwischen der Stadt Burgdorf und der örtlichen Polizeiinspektion im Rahmen einer Vereinbarung alle Anstrengungen zu unternehmen, die berechtigten Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
Im Zusammenhang mit der Sicherheitspartnerschaft geht es insbesondere darum, zukünftig noch effektivere Formen für ein verstärktes „niedrigschwelliges Einschreiten" der Sicherheitspartner zu verwirklichen, dassich nahe an der Lebenssituation und an den Bedürfnissen der Menschen in der Stadt Burgdorf orientiert. Dabei soll erkannten Fehlentwicklungen möglichst bereits im Ansatz konsequent mit angemessenen staatlichen Reaktionen begegnet werden.
Die Vertragspartner sehen deshalb in der Sicherheitspartnerschaft die Möglichkeit, die Schnittstellen ihrer jeweiligen Aufgaben zu erkennen, Maßnahmen zu bündeln und damit durch gemeinsames behördliches Handeln eine größere Effizienz ihrer Tätigkeit zu erreichen.
Ziel soll die Steigerung der objektiven und subjektiven Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger durch ein abgestimmtes Tätigwerden der Polizei und der Verwaltung.
Als gemeinsame Handlungsfelder zur Erreichung des Ziels wurden festgelegt:
- gemeinsame Kontrollen zur Überwachung des Jugendschutzgesetzes, des Gaststättenrechts und der Gewerbeordnung
- gemeinsame Streifen bei größeren Veranstaltungen sowie sonstigen sicherheitsrelevanten Veranstaltungen von herausragender Bedeutung
- abgestimmtes Planen und Überwachen von größeren Veranstaltungen
- gemeinsame Erörterung von Sicherheits- und Ordnungsfragen mit Betreibern von Gewerbe- und Gastronomiebetrieben
- intensivierter gegenseitiger Informationsaustausch bei auffälligen Kindern und Jugendlichen zu Zwecken der Prävention
- gemeinsame Pressearbeit