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Vereinbarung zwischen der Polizeidirektion Hannover und der Stadt Burgdorf
Am Montag, 16. November 2009 unterzeichneten Polizeipräsident Uwe Binias und Bürgermeister Alfred Baxmann nachfolgende Vereinbarung zur Kriminalprävention und Städtebau.
Vereinbarung
zwischen der Stadt Burgdorf und
der Polizeidirektion Hannover
zur Zusammenarbeit im Rahmen der vorbeugenden Kriminalitätsverhütung
bei städtebaulichen Maßnahmen von bedeutendem Umfang
Das Bedürfnis nach öffentlicher Sicherheit zählt zu den Grundbedürfnissen der Menschen und hat für das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger einen sehr hohen Stellenwert. Neben der objektiven Sicherheit kommt auch dem subjektiv empfundenen Sicherheitsgefühl eine erhebliche Bedeutung zu. Dieses Wohlbefinden ist bei vielen Personen, insbesondere aus dem städtischen Bereich und dort vor allem oft in dicht bebauten Räumen, in einem ernst zu nehmenden Maß beeinträchtigt.
In der Vergangenheit haben die Stadt Burgdorf und die Polizeidirektion Hannover bereits durch entsprechende organisatorische und konzeptionelle Maßnahmen die Sicherheit und die Wohnqualität für die Bürgerinnen und Bürger gesteigert. Vor dem Hintergrund der prognostizierten demografischen Alterung, der ethnisch-kulturellen Heterogenisierung und der sozialräumlichen Polarisierung sollen künftig schon durch baulich/planerische Konzepte die Tatgelegenheitsstruktur für mögliche Täter minimiert und die Wohn- und Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner erhöht werden.
Die Stadt Burgdorf und die Polizeidirektion Hannover sind sich darüber einig, dass die Planungshoheit und Entscheidungskompetenz in städtebaulichen Angelegenheiten bei der Kommune liegt. Im Rahmen einer intensiveren Zusammenarbeit wird angestrebt, fachspezifische Kenntnisse der Polizei zu einem sehr frühen Zeitpunkt in die städtebauliche Planung mit einfließen zu lassen. Dies soll in einem dialogischen Verfahren auf der Arbeitsebene geschehen. Darüber hinaus sollen auch bei bestehenden baulichen Gegebenheiten durch Abstimmung und Ergänzung des polizeilichen Handelns sowie der städtebaulichen und sozialen Maßnahmen weitere Synergieeffekte erzielt werden.
Um die Polizeidirektion Hannover bereits in die Planung der städtebaulichen und Stadterneuerungsmaßnahmen in der Stadt Burgdorf mit einzubeziehen, vereinbaren beide Parteien unter Beachtung der gemeinsamen Zielsetzung folgende Vorgehensweisen:
- Ein/e Beamter/-in der örtlich zuständigen Polizeidienststelle nimmt mindestens einmal jährlich an einer Besprechung mit den jeweiligen Abteilungsleitern/innen der Fachbereiche 3.1 und 3.2 teil.
- Dort wird in einem dialogischen Verfahren gegenseitig informiert und abgestimmt, in welche Planungs- und Bauvorhaben der Stadt Burgdorf und in welcher Intensität die Polizei einbezogen werden soll.
- Darüber hinaus sollen Planungs- und städtebauliche Sanierungsmaßnahmen größeren Ausmaßes so früh wie möglich der Polizeidirektion Hannover mitgeteilt werden, um eine möglichst effektive polizeiliche Beteiligung zu gewährleisten.
- Die Polizeidirektion Hannover soll initiativ werden, wenn aufgrund der polizeilichen Erkenntnisse Kriminalitätsbrennpunkte in einem bestimmten Bereich entstanden sind, damit untersucht werden kann, ob durch (städte-) bauliche Maßnahmen eine Entschärfung erreicht werden kann.
- Bei besonderen, bzw. herausragenden Vorhaben kann vereinbart werden, dass die zuständige Polizeidienststelle ein im Umfang abgestimmtes Lagebild dem zuständigen Fachbereich oder der Stadtplanungsabteilung zur Verfügung stellt. Die in dem Lagebild aufgeführten Erkenntnisse werden angemessen berücksichtigt. Eine Weitergabe der Informationen aus diesem Lagebild an Dritte (zum Beispiel an den Bauherrn) erfolgt grundsätzlich nicht. Für eventuelle Ausnahmen ist Einvernehmen zwischen der Stadt Burgdorf und der Polizeidirektion Hannover erforderlich.
- Auch während der Realisierungsphase sollten die Gesamtsituation beobachtet und relevante Informationen auf der Arbeitsebene ausgetauscht werden, um neu entstehenden Kriminalitätsbrennpunkten und sonstigen negativen Entwicklungen so früh wie möglich effektiv entgegen zu wirken.
- Nach Abschluss der Bau- oder Sanierungsmaßnahmen werden die getroffenen Präventionsmaßnahmen auf ihre Wirkung hin überprüft. Diese Informationen werden in den regelmäßigen Besprechungen zwischen dem zuständigen Fachbereich oder der Stadtplanungsabteilung und den damit befassten Beamten/innen der zuständigen Polizeidienststelle ausgetauscht. So können im Sinne eines professionellen Wohnraum- und Wohnumfeldmanagements weitere kriminalpräventive Maßnahmen abgestimmt werden, um auch eine Nachhaltigkeit der positiven Effekte zu erreichen.
Burgdorf, den 16.11.2009