Jedes Elternteil kann in diesem Jahr 20 Kinderkrankentage pro Kind, statt vorher 10 Tage nehmen – und sie dürfen sie auch nutzen, wenn sie ihr Kind wegen Einschränkungen in der Corona-Pandemie zu Hause betreuen müssen. Die Regelung gilt rückwirkend zum 5. Januar. Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des Nettolohns.
Wann können Eltern Kinderkrankentage nehmen?
Nun dürfen auch Eltern von Kindern unter zwölf Jahren die Kinderkrankentage in Anspruch nehmen, wenn Schulen und Kitas geschlossen wurden. Die Extratage dürfen auch genommen werden, wenn lediglich die Präsenzpflicht in der Schule ausgesetzt ist oder die Eltern gebeten wurden, ihre Kinder nicht in die Kita zu bringen. Bei Kindern, die eine Behinderung haben, gelten die Regelungen auch über das zwölfte Lebensjahr hinaus.
Was ist mit Eltern, die im Homeoffice arbeiten?
Auch diese Eltern haben einen Anspruch auf die Kinderkrankentage.
Erhöht sich die Zahl der Tage bei mehreren Kindern?
Ja. Bei einem Kind steigt der Anspruch auf Kinderkrankengeld im Jahr 2021 von 10 Tagen pro Elternteil auf 20 Tage – Elternpaare mit einem Kind haben also insgesamt 40 Tage. Auch für Alleinerziehende verdoppelt sich der Anspruch pro Kind von 20 auf nun 40 Tage. Bei Elternpaaren oder Alleinerziehenden mit zwei Kindern sind maximal 80 Kinderkrankentage möglich. Bei weiteren Kindern erhöht sich der Anspruch noch einmal um zehn Tage auf maximal 90 Tage – egal, wie viele Kinder in der Familie leben.
Können Eltern alle Tage für die Schließzeiten nutzen?
Ja, den Plänen zufolge sollen nicht nur die zusätzlich gewährten Kinderkrankentage für Schul- und Kita-Einschränkungen genutzt werden können, sondern alle.
Wo gibt es das Krankengeld?
Das Kinderkrankengeld wird nicht beim Arbeitgeber, sondern bei der Krankenkasse beantragt. Wenn ein Kind krank ist, müssen Eltern der Kasse die „ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ zukommen lassen. Muss ein Kind aufgrund der Corona-Pandemie zu Hause betreut werden, genügt eine Bescheinigung der Kita oder der Schule.
Welche Wege gibt es noch?
Neben den zusätzlichen Kinderkrankentagen gibt es für Eltern auch die Möglichkeit, eine staatliche Entschädigung zu bekommen, wenn sie wegen pandemiebedingter Einschränkungen an Schulen und Kitas nicht zur Arbeit können. Der Staat zahlt dann über den Arbeitgeber 67 Prozent Lohnersatz, maximal aber 2016 Euro pro Monat. Beide Leistungen gleichzeitig gibt es aber nicht.