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Sie müssen in Burgdorf bzw. in den Ortsteilen leben.
Für das Pflegekind muss ein eigenes Zimmer zur Verfügung stehen.
Der Lebensunterhalt muss gesichert sein.
Die Familie darf sich in keiner akuten Krise befinden (z. B. schwere Krankheit, Erziehungsschwierigkeiten mit den eigenen Kindern etc.).
Die Pflegeeltern müssen belastbar und offen für andere Lebenskulturen sein und die Bereitschaft zeigen, mit anderen Institutionen zusammen zu arbeiten.
Pflegeeltern müssen physisch und psychisch gesund sein. Ein ärztliches Gesundheitszeugnis ist erforderlich.
Pflegeeltern dürfen nicht vorbestraft sein, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ist erforderlich.
Nein. Auch Paare, die in eheähnlicher Lebensgemeinschaft leben bzw. Alleinerziehende und Alleinlebende können Pflegeeltern werden.
Pflegeelternbewerber nehmen zunächst an einem Pflegeelternseminar teil. Dieses wird vom Pflegekinderdienst der Stadt Burgdorf angeboten und umfasst einen Zeitraum von zwei Tagen. Im Anschluss daran finden zwei weitere Seminarabende statt.
Themen, die das Pflegekinderwesen betreffen, werden in Form von Referaten, Gruppenarbeit und Einzelarbeit erörtert. Rechtliche und versicherungstechnische Aspekte werden behandelt. Die angehenden Pflegeeltern reflektieren ihre Lebensgeschichte mittels eines Familienstammbaumes (Genogramm). Auch erfahrene Pflegeeltern berichten aus ihrer Praxis. Hieran angeschlossen ist ein Hausbesuch und ein Abschlussgespräch im Jugendamt.
In der Erziehung von Pflegekindern erfährt die Pflegefamilie begleitende Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes.
Ein fachlicher Austausch zwischen den Pflegefamilien in Burgdorf ist ebenfalls sehr hilfreich und findet regelmäßig statt.
Supervision für Pflegeeltern wird regelmäßig angeboten.
Das Umfeld der Familie (Freunde, Bekannte und Verwandte) sollte einem Pflegekind in ihrer Familie positiv gegenüber stehen, so dass die Aufnahme eines Pflegekindes in ihrer Familie nicht zu einer Krise führt.
Pflegeeltern bekommen Pflegegeld, welches nach unterschiedlichen Kriterien unterteilt ist.
Die Umstände, die zur Aufnahme in eine Pflegefamilie führen, können ganz unterschiedlich sein:
Überforderung der Eltern oder der Alleinerziehenden, Vernachlässigung, Verwahrlosung, Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch, Alkohol- oder Drogenkonsum oder psychische Erkrankungen.
Bei der Stadt Burgdorf werden junge Menschen jeder Altersgruppe in Pflegefamilien untergebracht, d. h. sowohl Säuglinge als auch 17-jährige Jugendliche.
Die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes stehen regelmäßig mit den Pflegeeltern im Austausch. Dies geschieht in Absprache und ist abhängig vom Bedarf.
Mindestens einmal jährlich findet ein gemeinsames Hilfeplangespräch statt, an dem alle an dieser Maßnahme Beteiligten, wie Pflegeeltern, Jugendamt, leibliche Eltern, Schule oder Kindergarten, zusammen treffen.
Die jungen Menschen, die in Pflegefamilien untergebracht werden, sind häufig bedingt durch mangelnde Förderung und Erziehung entwicklungsverzögert.
Wie alle Kinder brauchen auch Pflegekinder eine liebevolle und konsequente Erziehung. Sie benötigen Kontinuität, Verlässlichkeit, feste Strukturen und positive Vorbilder, um sich zu selbstbewussten und eigenständigen Erwachsenen entwickeln zu können.
Pflegeeltern erhalten bei Aufnahme eines Pflegekindes in Dauerpflege eine Vollmacht nach § 1688 BGB, die sie berechtigt, für das Pflegekind in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu entscheiden sowie den Inhaber der elterlichen Sorge in solchen Angelegenheiten zu vertreten.
Die Pflegeeltern verpflichten sich zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der Herkunftsfamilie. Bei wichtigen Entscheidungen wie Schulwechsel, größere Operationen, medikamentöse Behandlungen benötigt die Pflegefamilie die schriftliche Zustimmung der/des Sorgeberechtigten bzw. des Vormundes.
Die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes sind bei Krisen und Problemen jederzeit ansprechbar und helfen bei der Bewältigung.
Auch kinderlose Paare können Pflegekinder aufnehmen. Hier werden jedoch im Allgemeinen nur jüngere Kinder vermittelt, da die Pflegeeltern noch Erziehungserfahrung sammeln werden.
Sind jedoch Erziehungserfahrungen im beruflichen Bereich vorhanden, ist auch die Aufnahme eines älteren Pflegekindes möglich.
Pflegeeltern, die bereits eigene Kinder haben, verfügen im Allgemeinen über eine gute Erziehungskompetenz, so dass sie im Umgang mit den Pflegekindern gelassener sind, da sie ja bereits die Sicherheit haben, durchaus in der Lage zu sein, ein Kind groß zu ziehen. Dies hilft oft im Umgang mit Schwierigkeiten und Krisen.
Bei jüngeren Pflegekindern steht die Erziehungserfahrung der Pflegeeltern nicht im Vordergrund, da sie gemeinsam mit den Kindern in ihre Aufgabe hineinwachsen.
Pflegekinder haben in der Regel Kontakt zu ihren Eltern. Dieser wird sehr individuell für jedes Kind vereinbart. Manche Kinder haben ebenfalls Kontakt zu Geschwistern, Großeltern oder anderen Familienmitgliedern.
Alle Pflegeeltern der Stadt Burgdorf erhalten regelmäßig die Möglichkeit zur Fortbildung und Supervision durch das Jugendamt der Stadt Burgdorf.
Wenn Sie Pflegeeltern werden wollen, rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine Mail oder kommen Sie einfach persönlich vorbei.
Ihre Ansprechpartner im Jugendamt der Stadt Burgdorf, Pflegekinderdienst, sind:
Frau Schaller, Frau Hübert und Frau Ludwig
Marktstr. 55, Zimmer 25,
31303 Burgdorf,
Tel. 05136/898-332,
E-Mail:
Die Sprechzeiten des Pflegekinderdienstes sind Montag, Mittwoch von 8.00 - 13.00 Uhr, Donnerstag von 8.00-12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag von 8.00 - 13.00 Uhr.