Besuchen Kinder eine Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Krippe, Schülerhort), kann der von den Eltern zu zahlende Beitrag/die Gebühr für die Betreuung ganz oder teilweise übernommen werden, wenn und soweit den Eltern und dem Kind die finanzielle Belastung nicht zuzumuten ist.
Die Kostenübernahme ist abhängig vom Einkommen. Der übernommene Betrag wir grundsätzlich ab dem ersten Tag des Antragsmonats bzw. ab dem Tag des darauf folgenden tatsächlichen Leistungsbeginns gezahlt, soweit die Leistungsvoraussetzungen vorliegen.