Ein qualifizierter Mietspiegel ist gemäß § 558 d BGB ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wird und entsprechend der gesetzlichen Regelung alle zwei Jahre fortzuschreiben bzw. alle vier Jahre neu zu erstellen ist.
Im 1. Quartal 2011 wurden erstmals für die Kommunen der Region Hannover qualifizierte Mietspiegel veröffentlicht.
Um sowohl den gesetzlichen Anforderungen (§ 558d Abs. 2 BGB) als auch der aktuellen Entwicklung des regionalen Wohnungsmarktes gerecht zu werden, ist der Mietspiegel alle zwei Jahre fortzuschreiben bzw. neu zu erstellen. Es erfolgte nunmehr die dritte Neuerstellung.
Die Daten des Mietspiegels beruhen auf einer vom ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH, Hamburg, im Auftrag der Region Hannover mit dem Stichtag 01. April 2018 bei Mietern und Vermietern durchgeführten, empirischen Repräsentativerhebung.
Die Neuerstellung des Mietspiegels für Burgdorf 2019 wurde vom Rat der Stadt Burgdorf als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558 d BGB anerkannt und damit in Kraft gesetzt.
Der Mietspiegel gibt Auskunft über die in der Stadt zu diesem Zeitpunkt üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage, die sogenannte „ortsübliche Vergleichsmiete“. Jede Wohnung kann mittels der Anzahl ihrer Wohnungsausstattungsmerkmale auf Basis eines Merkmalkatalogs innerhalb der sich in dem Mietspiegeltabellenfeld ergebenden Mietenspanne eingeordnet werden. Der Mietspiegel bietet damit Transparenz auf dem hiesigen Wohnungsmarkt und ist eine wertvolle Orientierungshilfe für alle beteiligten Mietvertragsparteien.
Der Mietspiegel Burgdorf 2019 ist im Bürgerbüro der Stadt Burgdorf im Rathaus III, Spittaplatz 4, und in der Abteilung für Wirtschaftsförderung Liegenschaften im Rathaus II, Vor dem Hannoverschen Tor 1, erhältlich sowie im Internetauftritt der Stadt Burgdorf abrufbar.
Weitere Informationen (keine rechtliche Beratung) erhalten sie ebenfalls bei der Wirtschaftsförderungs- und Liegenschaftsabteilung. Darüber hinaus beraten die jeweiligen Vertretungen von Mietern und Vermietern.