Kinderbetreuung in Burgdorf
Kinderbetreuung in Burgdorf
Liebe Eltern,
manchmal kann man innerhalb der Familie die Betreuung der Kleinen nicht organisieren. Oma und Opa sind nicht am Ort oder der Beruf sorgt für nicht passgenaue Kindergartenzeiten. Damit Sie diesen Teil der täglichen Herausforderungen stressfreier organisieren können und Ihre Kinder gut betreut wissen, bietet Ihnen das Burgdorfer Familienbüro den Service an, Ihre Kinderbetreuung zusammen mit Ihnen zu planen.
Hierzu gehören Plätze in einer Kindertagesstätte ebenso wie die Vermittlung von Tagespflegepersonen. Des Weiteren finden Sie beim Bündnis für Familien weitere Angebote bei denen Sie die Möglichkeit haben, mit anderen Eltern ins Gespräch zu kommen.
Kindertagesbetreuung
In Burgdorf gibt es ein umfangreiches Angebot an Kindertageseinrichtungen. 12 Einrichtungen bieten Krippenplätze für Kinder ab dem 12. Lebensmonaten an. In insgesamt 15 Kindergärten, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind kann Ihr Kind vom 3. Geburtstag bis zur Einschulung betreut werden. Für die Betreuung der Schulkinder stehen am Nachmittag und in den Schulferien 3 Horte zur Verfügung.
Wenn Sie weitere Informationen über die jeweilige Kindertageseinrichtungen wünschen oder Ihr Kind in einer Einrichtung betreuen lassen möchten, setzen Sie sich bitte direkt mit der jeweiligen Einrichtung in Verbindung.
Darüber hinaus können Sie Ihr Kind durch eine Kindertagespflegeperson, bzw. in einer Großtagespflegestelle betreuen lassen.
Bei Fragen zur Betreuung oder der Absprache eines Beratungstermins steht Ihnen das Familienbüro gern zur Verfügung. Die Vermittlung von Kindertagespflegepersonen erfolgt direkt über das Familienbüro.
Im Zusammenhang mit den rechtlichen Änderungen zur Kindertagesbetreuung wurde die Kindertagespflege vor einigen Jahren der Betreuung in einer Kindertagesstätte gleichgestellt.
Das bedeutet für sie als Eltern, dass sie ihr Kind ab dem 1. bis zum 14. Lebensjahr bei den verschiedenen Betreuungsformen anmelden können.
Auch haben Sie die Möglichkeit entsprechende Anträge auf finanzielle Förderung des jeweiligen Betreuungsplatzes zu stellen.
Qualifizierung als Tagesmutter/-vater
Kindertagespflege ist eine individuelle, für die jeweiligen Eltern und Kinder passgenaue und umfassende Betreuungsform für Kinder von 0-14 Jahren.
Der Betreuungsschwerpunkt liegt in der Altersgruppe 0-3 Jähriger. Darüber hinaus dient die Kindertagespflege als ergänzendes Angebot zur Krippe, Kindergarten, Hort und Schule. Hier deckt die Kindertagespflege Randzeiten ab, die durch die jeweilige Einrichtung nicht geleistet werden können.
Die Kindertagespflegepersonen arbeiten sehr eng mit der Fachberatung der Stadt Burgdorf zusammen. Neben selbst organisierten Treffen der Kindertagespflegepersonen gibt es auch das Angebot des Austausches und der Fortbildung durch die Fachberatung der Stadt Burgdorf.
Kindertagespflege - ein Gewinn für alle!
Die Kindertagespflege ist selbständig tätig und benötigt nach § 43 SGB VIII eine Pflegeerlaubnis, wenn
- sie Kinder außerhalb der elterlichen Wohnung
- mehr als 15 Stunden
- gegen Entgelt
- und länger als 3 Monate betreuen lassen
Die Erteilung der Pflegeerlaubnis zur Kindertagespflegeperson erfolgt durch den Pflegekinderdienst der Stadt Burgdorf.
Um als Tagesmutter/-vater tätig zu werden, ist eine Grundqualifizierung in verschiedenen Bereichen mit einem Umfang von 160 Stunden erforderlich.
Sollten Sie Interesse haben als Kindertagespflegeperson zu arbeiten oder ihr Kind durch eine Kindertagespflegeperson betreuen zu lassen setzen Sie sich bitte mit dem Familienbüro der Stadt Burgdorf in Verbindung.
Kindertagespflege kann auch im Haushalt der Eltern stattfinden. Personen die Kinder im Privathaushalt der Eltern betreuen gelten im Sinne des Gesetzes als nicht selbständig tätig. Die Eltern sind in diesem Betreuungsverhältnis Arbeitgeber mit allen sich daraus ergebenen Pflichten, (z.B. Anmeldung bei der Mini-Job-Zentrale). In der Regel benötigen KinderbetreuerInnen nach § 43 SGB VIII keine Pflegeerlaubnis.
Tagespflege kann des Weiteren in geeigneten Räumen Dritter stattfinden. Tagespflegepersonen, die Kinder in geeigneten Räumen Dritter (Großtagespflege) betreuen, benötigen eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII.
Bei dem Betreuungsmodell der Großtagespflege schließen sich zwei Personen zusammen, eine dritte Person muss die Vertretung sichern. In der Großtagespflege können 8 -10 Kinder gleichzeitig betreut werden.
Bei der Kindertagespflege im privaten Haushalt der Kindertagespflegeperson können 2-5 Kinder gleichzeitig betreut werden.
Neben der Vergütung der geleisteten Stunden der Kindertagespflegeperson gibt es Zuschüsse für die Altersvorsorge, die Unfallversicherung sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Aktuell stehen der Stadt Burgdorf rund 35 Tagespflegepersonen zur Verfügung. Die Stadt Burgdorf ist daran interessiert, dieses Angebot parallel zum Ausbau der Krippenplätze zu erweitern.
Tagesmutter/ Vater gesucht
„Das Lächeln eines Kindes ist wie ein Himmel voller Sterne!“
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- möchten Beschäftigung und Familie miteinander vereinbaren
- arbeiten gern selbständig und flexibel
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Die Kindertagespflege bietet Ihnen die Möglichkeit mit Engagement, Herz und Wissen Kinder zu betreuen und somit ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft zu sein.
Wir ....
- beraten und informieren rund um die Tätigkeit als Tagespflegeperson (Tagesmutter/Tagesvater)
- vermitteln Tageskinder
- organisieren Austausch und Treffen der Tagespflegepersonen
Sie sind neugierig geworden??
Dann nehmen Sie Kontakt zu Frau Hoika, Fachberatung der Kindertagespflege der Stadt Burgdorf auf. Dort werden Sie rund um das Thema der Kindertagepflege informiert.
Organisationseinheiten
51.1 - Familien und Kinder | |
Rolandstraße 13 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-0 Telefax: 05136 898-312 E-Mail: jugendamt@burgdorf.deHomepage: http://www.burgdorf.de | Allgemeine Sprechzeiten: Mo. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr* Mi. und Fr. 08.00 - 13.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr *Ab Montag, 02. März, bleibt die Elterngeldstelle bis auf Weiteres montags für den Publikumsverkehr geschlossen. Auch eine telefonische Kontaktaufnahme ist an diesem Tag nicht möglich. |