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Zusammensetzung und Aufgaben des Verwaltungsausschusses
Der Verwaltungsausschuss ist das 2. Organ der Stadt. Er besteht aus der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister, den Beigeordneten und den Grundmandatsinhabern. Die Ratsherren und -frauen bestimmen aus ihrer Mitte die Beigeordneten. Durch Hauptsatzung der Stadt Burgdorf ist bestimmt worden, dass der Erste Stadtrat (Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters) und der Stadtrat dem Verwaltungsausschuss mit beratender Stimme angehören.
Der Verwaltungsausschuss tagt nicht öffentlich. Er bereitet die Beschlüsse des Rates vor. Der Rat kann sich auch schon vor dem Verwaltungsausschuss mit einer bestimmten Angelegenheit befassen. Eine Beschlussfassung ist jedoch erst dann möglich, wenn der Verwaltungsausschuss die entsprechende Angelegenheit vorbereitet hat (Ausnahme: Beschlüsse zur Selbstorganisation des Rates).
Außerdem beschließt der Verwaltungsausschuss über diejenigen Angelegenheiten, die entsprechend dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nicht der Beschlussfassung des Rates oder der Ortsräte bedürfen bzw. nicht in die Entscheidungskompetenz der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters fallen.