Allgemeine Aufgaben und Verantwortungsbereiche des Bürgermeisters
Die Aufgaben der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters als weiteres Organ der Stadt sind in dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geregelt.
Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister ist hauptamtlich tätig als Beamtin/Beamter auf Zeit. Sie/Er vertritt die Stadt nach außen in Rechts- und Verwaltungsgeschäften sowie in gerichtlichen Verfahren. Ihr/Ihm obliegt auch die repräsentative Vertretung der Stadt.
Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister hat die Beschlüsse des Verwaltungsausschusses und der Ortsräte vorzubereiten. Sie/Er hat die Beschlüsse des Rates, des Verwaltungsausschusses sowie der Ortsräte auszuführen sowie die ihr/ihm vom Verwaltungsausschuss übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
Ebenso hat sie/er über Maßnahmen auf dem Gebiet der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung zu entscheiden sowie die Aufgaben des sogenannten "übertragenen Wirkungskreises" zu erfüllen.
Sie/Er ist verantwortlich für die „Geschäfte der laufenden Verwaltung" und somit „die Behörde" der Stadt.
Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister hat den Rat, den Verwaltungsausschuss und, soweit es sich um Angelegenheiten einer Ortschaft handelt, die Ortsräte über wichtige Angelegenheiten zu unterrichten. Die Einwohnerinnen und Einwohner sind von ihr/ihm in geeigneter Weise über wichtige Angelegenheiten zu informieren.