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Untere Denkmalschutzbehörde
Die Stadt Burgdorf ist als untere Denkmalschutzbehörde für die Baudenkmale im Stadtgebiet und in den Ortsteilen zuständig.
Sie berät und unterstützt die Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer bei erforderlichen Genehmigungsverfahren oder bei der Ausstellung einer Bescheinigung zur Einkommensteuererklärung.
Die Baudenkmale in Burgdorf sind in einer sogenannten Denkmalliste aufgeführt. Die hierin benannten Gebäude und Gebäudegruppen sind als Baudenkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes ausgewiesen worden und fallen unter die Vorschriften des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes. Eine Liste der eingetragenen Baudenkmale kann nach vorheriger Absprache eingesehen werden.