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Abgeschlossenheitsbescheinigung

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Jörg BaumgartStandort anzeigen
Rathaus IV, Zimmer 37 // EG
Vor dem Hannoverschen Tor 27
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-367
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Für die Aufteilung von Gebäuden in Sondereigentum (Wohnungen und sonstiges Teileigentum) kann die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt werden. Diese ist für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch nach dem Wohnungseigentumsgesetz notwendig.

Es kann grundsätzlich nur eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für sämtliche Gebäude auf einem Grundstück erteilt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Bauordnungsabteilung der Stadt Burgdorf.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung,
  • Bauzeichnung / Aufteilungsplan (Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten),
    • Im Falle der schriftlichen Antragstellung ist die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan in zweifacher Ausfertigung, lesbar und maßstäblich beizufügen und darf das Format DIN A3 nicht übersteigen.
    • Im Falle der elektronischen Antragstellung muss die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan als elektronisches Dokument übermittelt werden, das im Format DIN A3 druckbar ist.
    • Die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.
  • Eigentumsnachweis (aktueller Grundbuchauszug, gegebenenfalls Kaufvertrag, gegebenenfalls aktueller Handelsregisterauszug),
  • aktueller Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand, der Anzahl und der Größe der zu bildender Eigentumseinheiten. Sie werden nach der Allgemeinen Gebührenordnung erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • keine
Rechtsbehelf
  • verwaltungsgerichtliche Klage (bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt)
Anträge / Formulare
  • Formulare/ Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: vom Landesrecht abhängig
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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