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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bildungsträger Abteilung 51.1 / Abteilung für Familien und Kinder der Stadt Burgdorf
Allgemeine Geschäftsbedingungen der KiTaBU Akademie
Stand: August 2024
Die Stadt Burgdorf hat das Gütesiegel „Frühkindliche Bildung“ beantragt, um als Bildungsträger (KiTaBU Akademie) für folgende Zielgruppen aufzutreten:
- pädagogische Fachkräfte, die bei der Stadt angestellt sind
- Kindertagespflegepersonen, die in Kooperation mit der Stadt Burgdorf arbeiten und durch die Fachberatung für die Kindertagespflege der Stadt Burgdorf betreut werden.
- pädagogische Fachkräfte externer Träger, sofern es das Platzkontingent ermöglicht.
Daraus ergeben sich einige Besonderheiten hinsichtlich der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ziel ist es vor allem, Fortbildungen und Weiterqualifizierungsmaßnahmen vor Ort und gemäß des eigenen Fortbildungskonzeptes anzubieten.
- Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Mitarbeitende der Stadt Burgdorf (Pädagogische Fachkräfte der Kindertagesstätten) und Kindertagespflegepersonen, die mit der Stadt Burgdorf kooperieren und somit von der Fachberaterin für die Kindertagespflege der Stadt Burgdorf betreut werden.
Sofern es das Platzkontingent ermöglicht, ist eine Teilnahme von Pädagogischen Fachkräften und Kindertagespflegepersonen anderer Kommunen/Träger denkbar.
- Veröffentlichung des Fortbildungsangebotes
Die Fortbildungsangebote des Bildungsträgers werden über das Fortbildungsprogramm der KiTaBU Akademie veröffentlicht und beworben. In der Ausschreibung der Fortbildungsangebote sind folgende Informationen enthalten:
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- Inhalt und Thema der Fortbildung
- Name und Berufsbezeichnung des/der Referenten*in
- Ort, Datum und Uhrzeit der Fortbildung
- Anzahl der Unterrichtseinheiten
- Eventuelle Gebühren, sofern welche entstehen
- Anmeldeschluss
- Kosten und Bezahlung
In der Regel entstehen für Kindertagespflegepersonen / pädagogische Fachkräfte der Stadt Burgdorf keine Kosten für Fortbildungen. Ausnahmeregelungen behalten wir uns allerdings vor.
Bei Weiterqualifizierungsangeboten für die Kindertagespflege wird ein Eigenanteil von 1,00€ pro Unterrichtseinheit erhoben.
Entstehen Kosten für die Teilnehmenden werden diese in der Ausschreibung der Fortbildung/der Qualifizierungsmaßnahme ausdrücklich ausgewiesen.
Für Teilnehmende externer Träger wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Die Höhe der Teilnahmegebühr steht in der jeweiligen Seminarausschreibung. Die Abteilung 51.1 der Stadt Burgdorf stellt mit der Anmeldebestätigung eine entsprechende Rechnung aus. Die Seminargebühr muss eine Woche vor Beginn der Veranstaltung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto eingegangen sein.
- Anmeldung
Kindertagespflegepersonen / pädagogische Fachkräfte der Stadt Burgdorf können sich formlos anmelden per Mail: KitaBU@burgdorf.de
Mit der Anmeldung zu einer Fortbildung erklärt sich der/die Teilnehmende gleichzeitig mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungsträgers einverstanden.
Für externe Teilnehmende erfolgt die Anmeldung ebenfalls per Mail unter Verwendung des Anmeldeformulars für externe Teilnehmende. Dieses Formular ist auf der Homepage der Stadt Burgdorf zu finden unter:
https://www.burgdorf.de/familie-soziales/kinderbetreuung/kitabu-akademie/
Mit der Anmeldung zu einer Fortbildung erklärt sich der/die externe Teilnehmende einverstanden mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Datenschutzrichtlinien des Bildungsträgers.
- Verpflegung
Während der Fortbildung werden in den meisten Fällen Getränke bereitgestellt.
- Fehlzeiten / Abbruch der Fortbildung / Rücktritt
Bei Seminaren, die über mehrere Module stattfinden, ist eine Fehlzeit von 10% zulässig. Wird die zulässige Fehlzeit von bis zu 10% überschritten, kann lediglich eine Teilnahmebescheinigung über die besuchte Zeit ausgestellt werden. Es wird kein Zertifikat ausgestellt.
Bei Einzelveranstaltungen wird im Falle einer Nichtteilnahme keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Anmerkung für Mitarbeitende der städtischen Kindertagesstätten:
Für die Mitarbeitende der Stadt Burgdorf findet die ADGA (Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung der Stadt Burgdorf) Anwendung.
Anmerkung für den Bereich Kindertagespflege:
Sollte eine Teilnahme krankheitsbedingt oder aus anderen wichtigen privaten Gründen nicht möglich sein, ist die Fachberatung für die Kindertagespflege schnellstmöglich in Kenntnis zu setzen.
Ein Rücktritt ohne Angaben von Gründen ist bis zum Anmeldeschluss jederzeit möglich.
Anmerkungen für Teilnehmende externer Träger:
Im Falle einer Nichtteilnahme sollte der Bildungsträger per E- Mail informiert werden. Ein Rücktritt ohne Angaben von Gründen ist bis 14 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. Bei einem Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn oder Nichtteilnahme am Seminar, können keine Kosten erstattet werden.
Es besteht alternativ die Möglichkeit, ersatzweise eine andere Person zu entsenden. In diesem Falle ist der Bildungsträger per E-Mail zu informieren.
- Kontaktaufnahme zu externen Referenten*innen
Sollte nach der Veranstaltung noch der Wunsch bestehen, mit dem/der Referent*in in Kontakt zu treten, können über den Bildungsträger die Kontaktdaten erfragt werden.
Anmerkung:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingen werden den Mitarbeitenden der Stadt Burgdorf und den Kindertagespflegpersonen bei Aufnahme der Tätigkeit ausgehändigt. Zudem sind diese auf der Homepage der Stadt Burgdorf zu finden.
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