Verkaufsstellen, die aus Anlass der Jahreswende pyrotechnische Gegenstände der Klasse I, II und T 1 verkaufen, haben dieses 14 Tage vorher anzuzeigen.
Aus der Anzeige müssen der Gewerbetreibende, die Anschrift der Verkaufsstelle und die persönlichen Daten des für den Verkauf Verantwortlichen zu ersehen sein.
Es wird dann von uns ein Merkblatt über die Vorschriften der Lagerung und des Vertriebs dieser Waren zugeschickt.









