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Aufenthalts- / Meldebescheinigung

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33 - Bürgerbüro/ StandesamtStandort anzeigen
Spittaplatz 4
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-244
Telefax: 05136 898-212
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­burg­dor­f.­de/On­li­ne­Ter­min­ver­gabe

Telefonische Erreichbarkeit sowie Terminvereinbarung Bürgerbüro

Mo. und Do. 8.00 - 18.00 Uhr
Di. 8.00 - 16.00 Uhr
Mi. und Fr. 8.00-13.00 Uhr
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offene Sprechstunde ohne Termin: Di 08:00 bis 15:30 Uhr und Mit 08:00 - 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Parkplatz Rathaus II, Vor dem Hannoverschen Tor 1 oder Schützenplatz Burgdorf


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Das Bürgerbüro bietet unter https://www.burgdorf.de/OnlineTerminvergabe eine Online-Terminvergabe an.

Allgemeine Informationen

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bringen Sie bitte Ihr Ausweisdokument mit.

Welche Gebühren fallen an?
  • :7,50 EUR
    Meldebescheinigung
  • :9,00 EUR
    Erweiterte Meldebescheinigung

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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