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Baugenehmigung (Bauantrag)

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31303 Burgdorf
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Vor dem Hannoverschen Tor 27
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Frau Bärbel MeineckeStandort anzeigen
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Vor dem Hannoverschen Tor 27
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-359
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlichrechtlichen Vorschriften entgegen stehen.

Die verfahrensfreien Baumaßnahmen finden Sie im Anhang zu § 60 NBauO.

An wen muss ich mich wenden?

Die Antragsunterlagen sind 2-fach bei der Bauordnungsabteilung der Stadt Burgdorf einzureichen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss –soweit er nicht digital eingereicht wird - von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO)

Welche Fristen muss ich beachten?
  • :3 Jahre
    ab dem Tag der Erteilung

Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

Es sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die amtlichen Vordrucke sowie für die einzelnen im Rahmen eines Bauantrages einzureichenden Unterlagen halten die zuständige Stelle sowie die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bereit.

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