Sie benötigen Beglaubigungen von Ablichtungen und Abschriften, weil Sie zum Beispiel Ihre Originalunterlagen nicht weggeben möchten? Dann können Sie Ablichtungen oder Abschriften von Ihren Originaldokumenten für bestimmte Angelegenheiten, die Ihnen das Bürgerbüro gern auf Anfrage mitteilt, beglaubigen lassen.
Für bestimmte Angelegenheiten kann auch Ihre Unterschrift oder Handzeichen beglaubigt werden. Bringen Sie bitte dazu Ihren Personalausweis beziehungsweise Pass mit.
Inhaltsbereich
Beglaubigungen
| 33 - Bürgerbüro/ Standesamt | |
| Spittaplatz 4 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-244 Telefax: 05136 898-212 E-Mail: Buergerbuero@burgdorf.deHomepage: https://www.burgdorf.de/OnlineTerminvergabe | Telefonische Erreichbarkeit sowie Terminvereinbarung Bürgerbüro
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| Das Bürgerbüro bietet unter https://www.burgdorf.de/OnlineTerminvergabe eine Online-Terminvergabe an. | |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Bürgerbüro.
Voraussetzungen
Es können nur Unterlagen bzw. Dokumente beglaubigt werden, welche von einer Behörde ausgestellt wurden, oder wenn das zu beglaubigte Dokument anschließend bei einer Behörde vorgelegt werden soll.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bringen Sie bitte die Originale und die Kopien mit.
Wenn eine Unterschrift beglaubigt wird, muss diese vor Ort beim Sachbearbeiter geleistet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren werden ab fünf Euro je Seite für die Beglaubigung von Ablichtungen oder Abschriften und je fünf Euro für die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen erhoben. Für einige Angelegenheiten, sind Beglaubigungen gebührenfrei.









