Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
-
die Feststellung der Vaterschaft oder
-
die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

| Frau Tillner (A-F) | |
| Rathaus V, Zimmer 7 - Jugendverwaltung // EG Rolandstraße 13 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-338 E-Mail: beistand@burgdorf.deE-Mail: szramka@burgdorf.de | |
| Frau Heske (G-Z) | |
| Rathaus V, Zimmer 9 - Sorgeerklärung und Beistandschaft // EG Rolandstraße 13 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-318 E-Mail: heske@burgdorf.de | |

| 51.03 - Team Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften Hildesheimer Str. 265 30519 Hannover Telefon: 051161621222 E-Mail: beistaende@region-hannover.deÖffnungszeiten: Mo. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Di. 14:00 - 17:00 Uhr Mi. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Fr. geschlossen |
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
die Feststellung der Vaterschaft oder
die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Zuständig ist das Jugendamt der Stadt Burgdorf, soweit der das Kind betreuende Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Burgdorf hat.
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Keine
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
§§ 1589 ff, 1601 ff BGB
Für die Einrichtung einer Beistandschaft ist eine vorherige Terminansprache ratsam.