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Beistandschaft

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Frau Tillner (A-F)Standort anzeigen
Rathaus V, Zimmer 7 - Jugendverwaltung // EG
Rolandstraße 13
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-338
E-Mail: E-Mail:
Frau Heske (G-Z)Standort anzeigen
Rathaus V, Zimmer 9 - Sorgeerklärung und Beistandschaft // EG
Rolandstraße 13
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-318
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51.03 - Team Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften VCard
Hildesheimer Str. 265
30519 Hannover
Telefon: 051161621222
E-Mail: Öffnungszeiten:
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr 
Di.  14:00 - 17:00 Uhr 
Mi.  09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Fr. geschlossen 

Allgemeine Informationen

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.


Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

  • die Feststellung der Vaterschaft oder

  • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Jugendamt der Stadt Burgdorf, soweit der das Kind betreuende Elternteil seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Burgdorf hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.

Antragsberechtigt ist

  • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,

  • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,

  • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.

Bemerkungen

Für die Einrichtung einer Beistandschaft ist eine vorherige Terminansprache ratsam.

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