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Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

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33 - Bürgerbüro/ StandesamtStandort anzeigen
Spittaplatz 4
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-244
Telefax: 05136 898-212
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­burg­dor­f.­de/On­li­ne­Ter­min­ver­gabe

Telefonische Erreichbarkeit sowie Terminvereinbarung Bürgerbüro

Mo. und Do. 8.00 - 18.00 Uhr
Di. 8.00 - 16.00 Uhr
Mi. und Fr. 8.00-13.00 Uhr
--------------------------------------------------
offene Sprechstunde ohne Termin: Di 08:00 bis 15:30 Uhr und Mit 08:00 - 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Parkplatz Rathaus II, Vor dem Hannoverschen Tor 1 oder Schützenplatz Burgdorf


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Das Bürgerbüro bietet unter https://www.burgdorf.de/OnlineTerminvergabe eine Online-Terminvergabe an.

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Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung

aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich anmelden, sobald der

Aufenthalt die Dauer

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis

Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz

Wenn Sie sich durch eine andere Person vertreten lassen, eine Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.

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