Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung
aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich anmelden, sobald der
Aufenthalt die Dauer

| 33 - Bürgerbüro/ Standesamt | |
| Spittaplatz 4 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-244 Telefax: 05136 898-212 E-Mail: Buergerbuero@burgdorf.deHomepage: https://www.burgdorf.de/OnlineTerminvergabe | Telefonische Erreichbarkeit sowie Terminvereinbarung Bürgerbüro
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| Das Bürgerbüro bietet unter https://www.burgdorf.de/OnlineTerminvergabe eine Online-Terminvergabe an. | |
Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.
Personalausweis
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
Wenn Sie sich durch eine andere Person vertreten lassen, eine Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
Es fallen keine Gebühren an.
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.