Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
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Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
| Herr Schrader | |
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Allgemeine Informationen
Was sollte ich noch wissen?
Der öffentliche Charakter ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Brauchtums, so darf z. B. nicht in jedem Garten ein Osterfeuer entzündet werden. Diese Voraussetzung ist beispielsweise bei Vereinen gegeben, bei dem auch jede vereinsfremde Person Zugang zur Veranstaltung hat. Sofern als Brennmaterial lediglich unbehandeltes Holz, Baumschnitt verwendet werden, sind abfallrechtliche Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) nicht heranzuziehen. Denn in diesem Fall werden die Stoffe nicht beseitigt, sondern im Rahmen der Brauchtumsveranstaltung als Mittel zum Zweck eingesetzt.









