Ihr Reisepass wurde gestohlen? Hier erfahren Sie, wie Sie den Diebstahl melden und Ihren Reisepass sperren lassen.
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Diebstahl eines Reisepasses melden
| 33 - Bürgerbüro/ Standesamt | |
| Spittaplatz 4 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-244 Telefax: 05136 898-212 E-Mail: Buergerbuero@burgdorf.deHomepage: https://www.burgdorf.de/OnlineTerminvergabe | Telefonische Erreichbarkeit sowie Terminvereinbarung Bürgerbüro
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| Das Bürgerbüro bietet unter https://www.burgdorf.de/OnlineTerminvergabe eine Online-Terminvergabe an. | |
Allgemeine Informationen
Der Diebstahl eines Reisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss unverzüglich (ohne Schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel wird die Meldung sofort aufgenommen und dokumentiert. Bei weiteren Prüfungen kann es etwas länger dauern.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.









