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Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit

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Frau Melanie SchulzStandort anzeigen
Rathaus III, Zimmer 11 - Büro // EG
Spittaplatz 4
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-303
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Herr Nico ScheelStandort anzeigen
Rathaus III
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Allgemeine Informationen

Für die Begründung einer Ehe ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich.

Die Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, bei dem nach Ihrer Wahl die Ehe geschlossen werden soll. 

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Identitätsnachweis (gültiger Personalausweis oder Reisepass)
  • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder

Bei geschiedenen und verwitweten Personen zusätzlich:

  • Nachweise über die Vorehe und deren Auflösung, sofern die Vorehe nicht in Burgdorf geschlossen wurde 
Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten sind einzelfallabhängig und variieren, jedoch betragen diese mindestens:

- 75,00 € für die Prüfung der Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht,

- 20,00 € für die erste und 10,00 € für jede weitere Eheurkunde,                    

- für Eheschließungen in Otze 200,00 €,

- für Eheschließungen an einem Wochenende 130,00 €.  

Welche Fristen muss ich beachten?

Sechs Monate nach der Anmeldung der Eheschließung; ansonsten bedarf es ggf. einer erneuten Anmeldung der Eheschließung.

Rechtsgrundlage
  • §104 BGB
  • § 1310 BGB
  • § 1312 BGB
  • § 1896 ff. BGB
  • § 1903 BGB
  • Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB
  • § 6 PStG
  • § 11 PStG
  • § 13 PStG
  • § 29 PStV
  • Art. 14.1 ff. PStGVwV
Anträge / Formulare

Keine

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