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Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

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51.2 - JugendhilfeStandort anzeigen
Rolandstraße 13
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-0
Telefax: 05136 898-312
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.­burg­dor­f.de

Mo. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Mi und Fr. 08.00 - 13.00 Uhr
Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

In dringenden Notfällen außerhalb der angegebenen Sprechzeiten des Jugendamtes wenden Sie sich bitte an die hiesige Polizeidienststelle unter Tel. 05136-9614115.


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Die Eingliederungshilfe unterstützt Kinder und junge Menschen mit Behinderungen, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.

Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Eingliederungshilfen können so aussehen:

  • in ambulanter Form, außerhalb stationärer Einrichtungen, zum Beispiel eine Schulbegleitung,
  • in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,
  • in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen,
  • die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen; nach § 35a Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII).

Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine Angststörung, Depression, Psychose, Autismus, ADHS oder eine Essstörung sein.

Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für Sie zuständig ist.

An wen muss ich mich wenden?

Das örtliche Jugendamt

Jugendämter in Niedersachsen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Eingliederungshilfen in ambulanter Form sind kostenfrei. Ambulant sind zum Beispiel Schulbegleitungen.

Bei teil- oder vollstationären Eingliederungshilfen in Tageseinrichtungen, bei Pflegepersonen oder in Einrichtungen über Tag und Nacht müssen Sie sich im angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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