Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.
Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.
In Burgdorf gilt grundsätzlich der Anschluss- und Benutzungszwang. Dieses bedeutet, dass sämtliches Abwasser - sowohl Schmutzwasser als auch Niederschlagswasser - von Ihrem Grundstück der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden muss.
Für das Niederschlagswasser haben Sie die Möglichkeit, einen formlosen Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang zu stellen, und das Niederschlagswasser selbst auf Ihrem Grundstück zu beseitigen.
Neuere Baugebiete sind in der Regel vom Anschlusszwang für die Regenwasserentwässerung befreit. Hier hat die Abführung des Regenwassers durch Versickerung auf dem privaten Baugrundstück zu erfolgen.









