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Entwässerungsgenehmigung

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau BackhausStandort anzeigen
Rathaus IV, Zimmer 2 // EG
Vor dem Hannoverschen Tor 27
31303 Burgdorf
Telefax: 05136 898-113
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.

Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.

In Burgdorf gilt grundsätzlich der Anschluss- und Benutzungszwang. Dieses bedeutet, dass sämtliches Abwasser - sowohl Schmutzwasser als auch Niederschlagswasser - von Ihrem Grundstück der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden muss.
Für das Niederschlagswasser haben Sie die Möglichkeit, einen formlosen Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang zu stellen, und das Niederschlagswasser selbst auf Ihrem Grundstück zu beseitigen.

Neuere Baugebiete sind in der Regel vom Anschlusszwang für die Regenwasserentwässerung befreit. Hier hat die Abführung des Regenwassers durch Versickerung auf dem privaten Baugrundstück zu erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbständigen Städten.

Gegebenenfalls ist aufgrund der kommunalen Satzung ein Anschluss an die kommunale Kanalisation erforderlich. Auch in diesen Fällen sollte die zuständige Stelle kontaktiert werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag

Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

Gegebenenfalls:

Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs

Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Für den Entwässerungsantrag benutzen Sie bitte das Formular "Entwässerungsantrag".

Nach erfolgter Genehmigung und Herstellung bzw. Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage durch einen Fachbetrieb reichen Sie bitte das ausgefüllte Formular "Bestätigung über die normgerechte Herstellung von Entwässerungsanlagen" bei der Tiefbauverwaltungsabteilung ein.

Was sollte ich noch wissen?

Änderungen

  • an der Grundstücksentwässerungsanlage,
  • an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder
  • am Anschluss an die Abwasseranlage
     

bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

Für Gewerbebetriebe

Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis). Diese ist zu beantragen bei der Region Hannover – Fachbereich Umwelt – Team Gewässerschutz.

Zuständigkeiten

In Burgdorf endet die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage, zu der die städtische Kläranlage sowie die Abwasserkanäle gehören, auf Ihrem Grundstück hinter dem Revisionsschacht an der Grundstücksgrenze bzw. bei fehlendem Schacht an der Grundstücksgrenze selbst. An diesem Schacht, der auch als Übergabeschacht bezeichnet wird bzw. an der Grundstücksgrenze schließt Ihre private Grundstücksentwässerungsanlage an.

Arbeiten an der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage, d. h. vom Hauptkanal über den Hausanschlusskanal in der Straße einschließlich des Revisionsschachtes, dürfen nur von der Stadt Burgdorf vorgenommen werden. Arbeiten an der Anschlussleitung oder am Revisionsschacht auf dem Privatgrundstück werden in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer durchgeführt.

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