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Erteilung von Informationen zum Personalausweis

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33 - Bürgerbüro/ StandesamtStandort anzeigen
Spittaplatz 4
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-244
Telefax: 05136 898-212
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­burg­dor­f.­de/On­li­ne­Ter­min­ver­gabe

Telefonische Erreichbarkeit sowie Terminvereinbarung Bürgerbüro

Mo. und Do. 8.00 - 18.00 Uhr
Di. 8.00 - 16.00 Uhr
Mi. und Fr. 8.00-13.00 Uhr
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offene Sprechstunde ohne Termin: Di 08:00 bis 15:30 Uhr und Mit 08:00 - 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Parkplatz Rathaus II, Vor dem Hannoverschen Tor 1 oder Schützenplatz Burgdorf


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

Das Bürgerbüro bietet unter https://www.burgdorf.de/OnlineTerminvergabe eine Online-Terminvergabe an.

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Informationen zum Personalausweis

Allgemeine Informationen

Die Personalausweisbehörde informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.

An wen muss ich mich wenden?

Die Personalausweisbehörde ist die zuständige Behörde, die für die Ausstellung, Verwaltung und Kontrolle von Personalausweisen verantwortlich ist. In Deutschland ist das in der Regel das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes. 

Zuständige Stelle

Die Personalausweisbehörde ist die zuständige Behörde, die für die Ausstellung, Verwaltung und Kontrolle von Personalausweisen verantwortlich ist. In Deutschland ist das in der Regel das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes. 

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

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