Informationen zum Personalausweis
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Erteilung von Informationen zum Personalausweis
| 33 - Bürgerbüro/ Standesamt | |
| Spittaplatz 4 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-244 Telefax: 05136 898-212 E-Mail: Buergerbuero@burgdorf.deHomepage: https://www.burgdorf.de/OnlineTerminvergabe | Telefonische Erreichbarkeit sowie Terminvereinbarung Bürgerbüro
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| Das Bürgerbüro bietet unter https://www.burgdorf.de/OnlineTerminvergabe eine Online-Terminvergabe an. | |
Allgemeine Informationen
Die Personalausweisbehörde informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
An wen muss ich mich wenden?
Die Personalausweisbehörde ist die zuständige Behörde, die für die Ausstellung, Verwaltung und Kontrolle von Personalausweisen verantwortlich ist. In Deutschland ist das in der Regel das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes.
Zuständige Stelle
Die Personalausweisbehörde ist die zuständige Behörde, die für die Ausstellung, Verwaltung und Kontrolle von Personalausweisen verantwortlich ist. In Deutschland ist das in der Regel das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.









