Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig .
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Fahrerlaubnis: Internationaler Führerschein
| 32.24 - Team Fahrerlaubnisangelegenheiten 1 Hildesheimer Str. 20 30169 Hannover Telefon: 051161621744 E-Mail: fahrerlaubnis@region-hannover.deHomepage: https://hannover.de/fs-regionÖffnungszeiten: Montag: 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr Dienstag: 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Vorlage des Personalausweises ist keine Meldebescheinigung notwendig
- Vorlage des Kartenführerscheines
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.









