In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- erweitert, für private Zwecke (Beleg-Art NE)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
- erweitert, zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art OE)
- zur Vorlage bei einer Behörde für gewerberechtliche Entscheidungen (Beleg-Art OG)









