Inhaltsbereich

Sie befinden sich hier: Familie & Soziales / Beratung & Hilfe / Hilfe & Unterstützung / Grundsicherung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)

zuklappen
50 - Soziale DiensteStandort anzeigen
Spittaplatz 4
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-0
Telefax: 05136 898-212
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.­burg­dor­f.de

Sprechzeiten Soziale Dienste:

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 13:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Parkplatz Rathaus II, Vor dem Hannoverschen Tor 1 oder Schützenplatz Burgdorf


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

zuklappen
Region Hannover VCard
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Telefon: 0511616-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.re­gion-han­no­ver­.deÖffnungszeiten:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
sowie nach Vereinbarung

Allgemeine Informationen

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Sie werden – mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung – grundsätzlich pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Einzelbeihilfen kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht.

Darüber hinaus werden Mehrbedarfe anerkannt bei

  • Alter und Nachweis des Merkzeichens “G",
  • voller Erwerbsminderung und Nachweis des Merkzeichens “G",
  • Schwangerschaft,
  • Alleinerziehung von Kindern,
  • kostenaufwendiger Ernährung bei Krankheit,
  • Warmwasser bei dezentraler Warmwasserversorgung,
  • gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in WfBM oder vergleichbarer Einrichtung und
  • Leistungsberechtigten mit Behinderungen, die Hilfe zur Schulbildung oder hochschulischen Ausbildung nach § 112 SGB IX erhalten.

Ferner sind angemessene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.

.Nähere Informationen sowie eine Beratung erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis)
  • Belege über Ausgaben:
  • Mietvertrag oder Hauslasten (jeweils mit Baujahr und Größe der Wohnung)
  • Belege über Gas-/ Wasser- / Stromabrechnungen
  • Versicherungen (Policen und Beitragsrechnungen), wie z. B. Hausrats-, Haftpflicht-, Lebens-, Sterbeversicherungen
  • evtl. Beitragsrechnungen über freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, etc.
  • Einkommensbelege, z. B. Rentenbescheid, Arbeitslosengeld II Bescheid, Wohngeldbescheid, Lohnabrechnung, etc.
  • Belege über Vermögen: Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher, Festgeldkonten, Wertpapierkonten, Grundbuchauszug etc.
Rechtsbehelf

Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

Anträge / Formulare

Über die notwendigen Antragsunterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Websites der Deutschen Rentenversicherung.

Deutsche Rentenversicherung: Fragen und Antworten zur Grundsicherung

Zurück Seite drucken