Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt hilft das Sozialamt bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
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Heimbetreuung
Ansprechpartner/in
Stadt Burgdorf | |
Vor dem Hannoverschen Tor 1 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-0 Telefax: 05136 898-112 E-Mail: info@burgdorf.deHomepage: https://www.burgdorf.de | montags 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr mittwochs und freitags 8.00 - 13.00 Uhr donnerstags 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte dorthin.