Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
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Hundesteuer
| Frau Jessica Dittrich | |
| Schloss, Zimmer 7 - Büro // EG Spittaplatz 5 31303 Burgdorf Telefon: 05136 898-184 E-Mail: steuern@burgdorf.de | |
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Was sollte ich noch wissen?
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Bemerkungen
In Burgdorf gibt es keine Hundesteuermarken.
| Hundesteueranmeldung (14 kB) | |
| 22-2 Hundesteuersatzung (120 kB) |









