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Hundesteuer

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Frau Jessica DittrichStandort anzeigen
Schloss, Zimmer 7 - Büro // EG
Spittaplatz 5
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-184
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Haben Sie einen Hund gekauft?

Oder sind Sie mit einem Hund nach Burgdorf gezogen?

Dann müssen Sie den Hund anmelden.

Und Sie müssen Hunde·steuer bezahlen.

Für die Anmeldung haben Sie 14 Tage Zeit.

Ist Ihr Hund gestorben?

Oder haben Sie Ihren Hund verkauft oder abgegeben?

Dann müssen Sie Ihren Hund abmelden.

Dann müssen Sie keine Hunde·steuer mehr bezahlen.

Haben Sie Ihren Hund abgegeben oder verkauft?

Dann müssen Sie uns den Namen und die Adresse von dem neuen Besitzer sagen.

Haben Sie einen Hund?

Ziehen Sie innerhalb von Burgdorf um?

Dann nennen Sie uns bitte Ihre neue Adresse.

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Sie melden Ihren Hund bei der Gemeinde an.
Die Gemeinde ist dort, wo Sie wohnen.
Dort gibt es ein Amt.
Das Amt heißt:
Steuer- und Stadt-Kassen-Amt.
Dieses Amt kümmert sich um die Hundesteuer.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Voraussetzungen

Wenn Sie Ihren Hund anmelden:

  • Sie sind Halterin oder Halter mindestens eines Hundes.
  • Der Hund ist mindestens 3 Monate alt.

 
Wenn Sie Ihren Hund abmelden:

  • Sie sind nicht mehr Halterin oder Halter des Hundes, beispielsweise, weil
    • Sie den Hund verkauft, verschenkt oder anders veräußert haben,
    • Ihnen der Hund abhandengekommen ist oder
    • der Hund verstorben ist.
  •  Sie halten den Hund nicht weiterhin.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Bitte fragen Sie beim Amt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Seit dem 1. Juli 2011 brauchen alle Hunde in Niedersachsen eine Haft-Pflicht-Versicherung.
Das bedeutet:
Eine Versicherung für Schäden durch den Hund.

Das gilt für alle Hunde.

  • gefährlich oder ungefährlich
  • groß oder klein

Der Hund muss älter als 6 Monate sein.
Dann braucht er die Versicherung.
Beim Abschluss einer Versicherung ist wichtig:
Wie viel Geld zahlt die Versicherung bei einem Schaden?

Zum Beispiel:
Bei Personen-Schaden zahlt die Versicherung 500 Tausend Euro.
Bei Sach-Schaden zahlt sie 250 Tausend Euro.

Die Gemeinde kontrolliert diese Regeln.
Die Gemeinde kann eine Bescheinigung verlangen.
Das passiert zum Beispiel bei der Hunde-Anmeldung für die Hunde-Steuer.
Weitere Kontrollen gibt es nur in besonderen Fällen.

Niedersachsen:
Sie müssen sich auch im Zentral-Register anmelden.

Der Hund ist älter als 6 Monate?
Dann müssen Sie den Hund anmelden.
Das machen Sie innerhalb von 1 Monat.

Sie haben sich schon in anderen Registern angemeldet?
Zum Beispiel bei TASSO?
Das zählt nicht.

Sie können sich und Ihren Hund anmelden:

  • mit der Post,
  • mit dem Telefon,
  • im Internet.

Hunde-Register Niedersachsen: Hund anmelden oder abmelden (schwere Sprache)

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