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Kirchenein- und -austritt

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Frau Melanie SchulzStandort anzeigen
Rathaus III, Zimmer 11 - Büro // EG
Spittaplatz 4
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-303
E-Mail: E-Mail:
Herr Nico ScheelStandort anzeigen
Rathaus III
Spittaplatz 4
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-343
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Allgemeine Informationen

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

An wen muss ich mich wenden?

Das Standesamt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der austretenden Person.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 30,00 EUR
Kirchenaustritt

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

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