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Kommunale Ehrungen

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10 - Zentrale DiensteStandort anzeigen
Vor dem Hannoverschen Tor 1
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 898-0
Telefax: 05136 898-112
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.­burg­dor­f.de

Allgemeine Sprechzeiten:
Mo. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Mi und Fr. 08.00 - 13.00 Uhr
Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Parkplatz Rathaus I, Vor dem Hannoverschen Tor 1


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen

Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.

Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.

  • Goldene Hochzeit,
  • Diamantene Hochzeit,
  • Eiserne Hochzeit,
  • dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
  • 90. Geburtstag,
  • 95. Geburtstag oder
  • 100. Geburtstag.

Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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